ProzessBezirksgericht Brugg: Beide Verteidiger verlangen Freisprüche
SDA
28.1.2026 - 11:36
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) befinden sich in Windisch bei Brugg. (Archivbild)
Keystone
Am dritten Tag der Verhandlung über Verantwortlichkeiten für den Tod eines Patienten der Klinik Königsfelden AG am Bezirksgericht Brugg sind am Mittwoch die Vertreter der Opferfamilie und der Beschuldigten zu Wort gekommen. Beide Verteidiger verlangten Freisprüche.
Keystone-SDA
28.01.2026, 11:36
28.01.2026, 17:07
SDA
Das Verfahren dreht sich um einen tragischen Vorfall in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) Ende 2020. Ein 18-jähriger autistischer Patient, der auch weitere schwere Störungen aufwies, liess sich im Dezember 2020 immer wieder und immer häufiger rückwärts zu Boden fallen.
Bemühungen, ihn davon abzuhalten, blieben erfolglos. Was zuerst zu blauen Flecken und Beulen führte, verschlimmerte sich zusehends. Am 30. Dezember erlitt er so schwere Kopfverletzungen, dass er starb.
Zwei Ärzte beschuldigt
Eine damalige Oberärztin ist der eventualvorsätzlichen Tötung durch Unterlassen beschuldigt, ein damaliger Leitender Arzt der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Die Anklage bezieht sich auf die Tage vom 28. bis 30. Dezember. Zuvor waren beide Ärzte ferienhalber abwesend. Auf der Station wurden sie von Kollegen vertreten.
Die Staatsanwältin verlangt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie einen Landesverweis von fünf Jahren für die Ärztin. Für deren Vorgesetzten fordert sie eine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe und eine Busse.
«Menschenrechte verletzt»
Am 30. November 2020 war der Patient in einem Isolierzimmer untergebracht worden, wo er zur Ruhe kommen sollte. Ende Dezember war er noch dort. Die Isolierung, die international als Hochrisiko-Massnahme gelte, dauerte allerdings viel zu lange, wie der Rechtsvertreter der Familie des jungen Mannes am Mittwoch sagte.
In seinem Plädoyer warf er den Beschuldigen vor, die Menschenrechte auf Leben und auf Schutz vor grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung verletzt zu haben. Man sei schlicht nicht zurecht gekommen mit dem jungen Mann, der «ein bisschen anders war».
«In die Hände der Falschen geraten»
«Massive Behandlungsfehler» hätten zum Tod des jungen Mannes geführt. Der Anwalt forderte Bestrafung der Beschuldigten, wie es die Anklage beantragt.
Auch der Vater des Verstorbenen wandte sich an das Gericht. Er kritisierte, der Autismus seines Sohnes sei ignoriert worden. Dieser Tod sei kein Schicksal und kein Suizid gewesen. Ihr Sohn habe einfach das Pech gehabt, in die Hände der falschen Personen geraten zu sein.
Verteidiger von Arzt fordert Freispruch
Der Verteidiger des damaligen Leitenden Arztes forderte einen Freispruch und eine Entschädigung seines Mandanten für die besonders lange Dauer des Verfahrens. In der Rückschau beurteile man ein Geschehen immer anders, als in der damals aktuellen Zeit.
Der Arzt habe am 29. Dezember eine Sedierung des Patienten und eine 1:1-Betreuung angeordnet. Die Sedierung wirkte – der Patient kam zur Ruhe. Am Nachmittag des 29. und am Morgen des 30. Dezember überzeugte sich der Arzt davon, dass es dem Patienten gut ging und er schlief. Die 1:1-Betreuung musste aufgrund von Personalmangel warten.
Später am Vormittag des 30. Dezember bis zu seinem Dienstschluss am Mittag war der Arzt einer anderen Abteilung eingeteilt. Die unmittelbar für den Patienten verantwortliche Oberärztin fragte ihn in einer Mail, ob vorbeizukommen könne, man sollte eine Strategie für die kommenden Tage besprechen.
Da diese Mitteilung für den Arzt keinen alarmierenden Charakter hatte, verwies er auf den folgenden Tag. Das könne ihm nicht vorgeworfen werden, sagte der Verteidiger. Ein Fehlverhalten sei ihm nicht vorzuwerfen.
Garantenpflicht erfüllt
Die beiden Verteidiger der Oberärztin legten eine ausführliche juristisch-theoretische Beweisführung dafür vor, dass ihre Mandantin nicht eventualvorsätzlich gehandelt habe, wie die Anklage ihr vorwirft. Sie habe nicht wissen – und damit in Kauf nehmen – können, dass der Patient sich am 30. Dezember eine tödliche Verletzung zuziehen würde.
Fahrlässigkeit sei nicht angeklagt, sagte die Verteidigung. Ohnehin habe auch keine Fahrlässigkeit vorgelegen. Die Beschuldigte habe ihre Garantenpflicht dem Patienten gegenüber erfüllt und ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
Die Eröffnung des Urteils ist auf Freitagnachmittag vorgesehen.
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