Umwelt Bund will Erweiterung von Abfalldeponien erleichtern

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28.12.2023 - 17:25

In der Schweiz zeichnet sich ein Mangel an Abfalldeponieplätzen ab. Im Bild die Deponie Chalberhau in Rümlang ZH. (Archivbild)
In der Schweiz zeichnet sich ein Mangel an Abfalldeponieplätzen ab. Im Bild die Deponie Chalberhau in Rümlang ZH. (Archivbild)
Bild: Keystone

In der Schweiz sollen die Bestimmungen zur Erweiterung von Abfalldeponien gelockert werden. Das Umwelt-Departement von Bundesrat Albert Rösti will dazu eine Verordnung ändern und hat eine Vernehmlassung bis Mitte April eröffnet, wie es am Donnerstag mitteilte.

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Der Bund will mit der Lockerung dem Mangel an Deponieraum für die Ablagerung nicht verwertbarer Abfälle begegnen. Die Erweiterung bestehender Deponien sei eine Möglichkeit, der angespannten Situation entgegenzuwirken, hiess es in der Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).

Die bisherige Abfallverordnung untersagt konkret Erweiterungen von bestehenden Deponien im Bereich von nutzbaren unterirdischen Gewässern und den zu deren Schutz notwendigen Randgebieten. Mit der Anpassung der Verordnung soll es künftig möglich sein, bestehende Deponien auch in dem Gewässerschutzbereich in Ausnahmefällen zu vergrössern.

In der Schweiz gibt es insgesamt 32 Deponiestandorte etwa für schwer lösliche Abfälle, Schlacken aus Kehrrichtverbrennungen und andere Abfälle bis zu bestimmten Grenzwerten an Organika, die potenziell von der Verordnung betroffen sein könnten. Für die Abfallplanung sind die Kantone zuständig. Der Bund geht davon aus, dass nur wenige Deponien die geplante Ausnahmeregelung beanspruchen werden.

Beschwerderecht für zusätzlichen Verband

Daneben soll der Verband Freie Landschaft Schweiz in die Liste der Organisationen aufgenommen werden, die eine Verbandsbeschwerde einreichen können. Nachdem der Verband ein entsprechendes Gesuch eingereicht hatte, schickte das Uvek die angepasste Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen ebenfalls in die Vernehmlassung.

Der Verband erfülle die Anforderungen, teilte das Uvek in seinem Bericht mit. Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann Freie Landschaft Schweiz künftig Rechtsmittel gegen Vorhaben, die den Bau von Windenergieanlagen vorsehen und welche nach ihrer Ansicht den Vorschriften des Umweltschutzes oder des Natur- und Heimatschutzes nicht entsprechen, ergreifen. Der Bund rechnet damit, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden könnte.