Anti-Terror-Gesetz Bundesgericht: Beschwerde gegen Anti-Terror-Gesetz «unzulässig»

gg, sda

4.6.2021 - 18:01

Das Bundesgericht hat die erste von hunderten Abstimmungsbeschwerden gegen die Abstimmung zum Anti-Terror-Gesetz als "unzulässig" erklärt. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat die erste von hunderten Abstimmungsbeschwerden gegen die Abstimmung zum Anti-Terror-Gesetz als "unzulässig" erklärt. (Symbolbild)
Keystone

Das Bundesgericht ist auf eine erste Beschwerde gegen die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz am 13. Juni nicht eingetreten. Als «unzulässig» bezeichneten sie die Lausanner Richter am Freitag. Allerdings sind weitere Beschwerden aus mehreren Kantonen auf dem Weg.

Keystone-SDA, gg, sda

Neun ehemalige Tessiner Amtsträger hatten einen Verzicht auf die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz oder die Streichung des Resultats gefordert.

Mit einer ersten, nun als «unzulässig» eingestuften Beschwerde hatten sie sich am 26. Mai direkt ans Bundesgericht gewendet, mit einer zweiten richteten sie sich am 31. Mai an den Regierungsrat in Bellinzona, wie einer der Unterzeichner, der frühere Tessiner Staatsanwalt Paulo Bernasconi, am Freitag zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Für ihn ist die Angelegenheit mit diesem ersten Richterspruch aus Lausanne aber alles andere als entschieden.

Scharfe Kritik am Abstimmungsbüchlein

Nachdem sich die Beschwerde an den Regierungsrat als erfolglos erwiesen hatte, gingen die Tessiner mit dieser ebenfalls vors Bundesgericht. Sie machen geltend, das Anti-Terror-Gesetz täusche das Stimmvolk. Die Behörden verbreiteten im Abstimmungsbüchlein Fehlinformationen und verstiessen damit gegen das Recht auf freie Meinungsbildung.

Besonders stossend ist laut Bernasconi die Behauptung, die Polizei könne in der Regel erst eingreifen, wenn bereits ein Delikt begangen wurde. Das sei eine krasse Lüge, denn das Strafgesetzbuch ahnde bereits seit 2014 Vorbereitungshandlungen zu einer kriminellen oder terroristischen Tat.

Zudem spiegelt der Bundesrat laut den Beschwerdeführern im Abstimmungsbüchlein vor, das Gesetz verstosse nicht gegen die Grundrechte und die Bundesverfassung. Sechzig Rechtsprofessoren hätten das widerlegt.

Abstimmungsbeschwerden gegen das Anti-Terror-Gesetz wurden bereits in den Kantonen Genf, Zürich, Luzern, Obwalden, Bern und Thurgau eingereicht.

Unterdessen fordern Beschwerden von mehr als 500 Bürgerinnen und Bürgern den Verzicht auf die Abstimmung und den Rückzug der Vorlage. Orchestriert werden diese Beschwerden von der Piratenpartei, die zusammen mit den Juso, der Jungen Grünliberalen Partei und den Jungen Grünen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatte.

(Entscheid 1C_318/2021)