Mehrkosten von 3,6 MilliardenBundesrat ist gegen Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe – bist du betroffen?
SDA
31.3.2025 - 09:11
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärt in Bern vor Medienvertretern, weshalb der Bundesrat die Volksinitiative der Mitte für die Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV ablehnt.
sda
Die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe bleibt umstritten: Der Bundesrat warnt vor Milliardenkosten und lehnt sowohl die Initiative der Mitte-Partei als auch einen Gegenvorschlag ab. Eine neue Reform soll bis 2026 erarbeitet werden.
Der Bundesrat lehnt die Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe ab und empfiehlt auch keinen Gegenvorschlag.
Der Vorschlag würde laut Regierung zu hohe Mehrkosten verursachen.
Eine Aufhebung der Rentenplafonierung auf zwei volle AHV-Renten würde die AHV ab 2030 jährlich über 3,6 Milliarden Franken kosten.
Der Bundesrat betont, dass Ehepaare bereits durch andere AHV-Vorteile begünstigt seien, und verweist auf eine umfassende AHV-Reform bis 2026 statt isolierter Einzelmassnahmen.
Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin nicht zwei ganze AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt wie angekündigt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe und will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Nun kann das Parlament entscheiden.
Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150 Prozent der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken.
Die Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will das ändern und die Rentenplafonierung aufheben. Umgekehrt verlangt sie, dass nicht erwerbstätige Verheiratete Beiträge an die AHV zahlen müssen.
Unter dem Strich 3,6 Milliarden Franken
Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV unter dem Strich 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030. 2035 dürften es laut Bundesrat rund 4,1 Milliarden Franken sein. Der Bund, der sich an der Finanzierung der AHV beteiligt, müsste 2030 rund 770 Millionen und 2035 rund 870 Millionen Franken übernehmen.
Die Initiative mache keinen Vorschlag zur Finanzierung dieser Kosten, kritisierte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in Bern vor den Medien. Die finanzielle Lage der AHV sei wegen der 13. AHV-Rente, deren Finanzierung noch nicht geregelt sei, sowie aus demografischen Gründen angespannt.
Zur Finanzierung der zwei ganzen Renten müssten je nach Finanzziel zum Beispiel die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden, wie der Bundesrat schreibt. Von der Aufhebung des Plafonds profitieren würden Paare mit massgeblichem Einkommen von derzeit 90'720 Franken.
Nach Berechnungen des Bundes sind das rund 700'000 Personen oder 90 Prozent aller Ehepaare. Unverheiratete, Verwitwete oder Geschiedene und tiefen Einkommen würden leer ausgehen, gab Baume-Schneider zu bedenken. Nach einem Ja zur Initiative müssten laut Bundesrat aber alle die Kosten mittragen.
Einwanderung als Hauptursache
Ob durch vergessene Anmeldung während des Studiums, lange Auslandaufenthalte oder eine längere Krankheitsphase – Beitragslücken bei der AHV können auf verschiedenste Weise entstehen. Und sie haben spürbare finanzielle Folgen. Auch wer häufig den Arbeitgeber wechselt, kann leicht den Überblick verlieren. Besonders gravierend: Schwarzarbeit – denn sie hinterlässt nicht nur rechtliche, sondern auch versicherungstechnische Spuren.
Laut Experten dürfte der grösste Teil der Lücken auf Migration zurückzuführen sein. Wer erst mit 30 oder 40 in die Schweiz kommt, hat zwangsläufig weniger Beitragsjahre – und damit automatisch eine Rentenlücke. Die Rechnung ist simpel – und schmerzhaft: Für jedes fehlende Beitragsjahr werden 2,3 Prozent von der AHV-Rente abgezogen. Bei einer Maximalrente von 2520 Franken pro Monat macht das rund 60 Franken pro Jahr aus.
«Gut der Hälfte der Betroffenen fehlen drei bis vier Beitragsjahre – womit monatlich über 200 Franken weniger im Portemonnaie landen», warnt AHV-Expertin Gabriela Medici gegenüber «Blick». Inmitten der Debatte um eine 13. AHV-Rente steht auch der Zeitdruck im Fokus. Der Bundesrat räumt ein: «Der Zeitplan ist eng und lässt wenig Spielraum zu.»
«Vorteile überwiegen»
Der Bundesrat hat aber noch weitere Argumente gegen die Aufhebung der Rentendeckelung bei Ehepaaren. Verheiratete profitierten bei AHV und IV von Leistungen, die Konkubinatspaaren nicht zustünden und die die Nachteile der Rentenplafonierung überwiegen würden, sagte Baume-Schneider.
Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide Ehegatten rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Das nütze tiefen Einkommen und damit vor allem Frauen, sagte Baume-Schneider.
Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf die AHV- oder IV-Rente. Verwitweten-Renten erhielten nur Verheiratete. Anpassungen bei diesen Hinterlassenenrenten sind im Parlament hängig. Die zuständige Kommission des Nationalrats wollte mit der Beratung die Botschaft zur Mitte-Initiative abwarten.
Die Plafonierung aufzuheben und diese übrigen Begünstigungen für Ehepaare zu belassen, würde Unverheiratete benachteiligen, schreibt der Bundesrat. Höhere Lohnbeiträge oder mehr Mehrwertsteuer seien für Erwerbstätige und Arbeitgeber nicht angebracht, erst recht unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit.
Nächste Reform kommt
Die Idee, auf Gesetzesstufe den Plafond für Ehepaare bei 170 statt wie heute bei 150 Prozent der Maximalrente zu setzen, verwarf die Regierung wegen der Kosten. Eine vom Zivilstand unabhängige Altersvorsorge will der Bundesrat nicht isoliert betrachten.
Auch einen direkten Gegenvorschlag – also einen neuen Verfassungsartikel – will der Bundesrat nicht. Er will die Berechnung der Renten nicht in der Bundesverfassung verankern.
Die nächste grosse AHV-Reform kommt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage für den Zeitraum 2030 bis 2040 vorlegen. Es gebe den Willen zur Finanzierung und zur Modernisierung, entsprechend den Veränderungen der Gesellschaft, sagte Baume-Schneider zu einer Klausur zum Thema im Bundesrat.
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