Öffentlicher DienstBundesrat verabschiedet Rechtsgrundlagen für E-Voting-Testbetrieb
gg, sda
25.5.2022 - 13:09
Der neue E-Voting-Versuchsbetrieb hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat hat neue Rechtsgrundlagen verabschiedet respektive zur Kenntnis genommen. Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe sind jedoch nicht vor 2023 zu erwarten.
Keystone-SDA, gg, sda
25.05.2022, 13:09
SDA
Die geänderte Verordnung über die elektronische Stimmabgabe sowie die Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte treten am 1. Juli 2022 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Auf dieser Basis können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, dass sie im Rahmen des Versuchsbetriebes E-Voting anbieten.
Neu werden nur noch vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen. Sie dürfen für maximal dreissig Prozent des kantonalen und zehn Prozent des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limiten nicht mitgezählt.
Die neuen Rechtsgrundlagen erhöhen die Transparenzanforderungen und schreiben den Einbezug der Öffentlichkeit und von Fachkreisen vor, wie der Bundesrat schreibt. Ebenso gälten strengere Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung. In den nächsten Jahren sollen die E-Voting-Systeme laut der Landesregierung kontinuierlich verbessert werden.
Drei Kantone interessiert
Einzelne Kantone planen die Wiederaufnahme der E-Voting-Versuche mit dem System der Schweizerischen Post. Vor rund einem Monat wurden die ersten Ergebnisse einer unabhängigen Überprüfung des Systems bekannt. So sei dieses zwar massgeblich verbessert worden, habe aber noch immer Mängel.
Bevor die Kantone beim Bund ein E-Voting-Gesuch einreichen können, muss die Post verschiedene Korrekturen anbringen. Sind die Verbesserungen umgesetzt, wird das System nach Angaben der Bundeskanzlei noch einmal von unabhängiger Seite überprüft. Die Post erwartet, dass die Kantone das System voraussichtlich ab 2023 einsetzen können.
Gegenüber der Bundeskanzlei hatten bis Ende April die Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen signalisiert, bald Versuche mit dem neuen E-Voting-System durchführen zu wollen.
Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Die Post zog daraufhin ihr damaliges E-Voting-System zurück. E-Voting wird namentlich von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland leben und im Heimatland abstimmen wollen, immer wieder gefordert.
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