Krankenkassen Bundesrat will Listen säumiger Prämienzahlender abschaffen

gg, sda

28.4.2021 - 12:58

Wer die Krankenkassenprämien nicht bezahlen kann, landet heute in einigen Kantonen auf einer schwarzen Liste. Der Bundesrat möchte diese Praxis beenden. (Symbolbild)
Wer die Krankenkassenprämien nicht bezahlen kann, landet heute in einigen Kantonen auf einer schwarzen Liste. Der Bundesrat möchte diese Praxis beenden. (Symbolbild)
Keystone

Der Bundesrat möchte die Listen abschaffen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Er ist zudem der Meinung, dass Kinder für die nichtbezahlten Krankenkassenprämien ihrer Eltern künftig nicht haftbar gemacht werden sollen.

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Wer die Krankenkassenprämien nicht zahlt, landet in den Kantonen Aargau, Luzern, Zug und Thurgau auf einer schwarzen Liste und darf nur im Notfall behandelt werden. Solche Listen säumiger Versicherter sind immer umstrittener. Der St. Galler Kantonsrat stimmte kürzlich für ihre Abschaffung. Seit Anfang 2021 hat zudem kein Kanton mehr Minderjährige in die Listen aufgenommen.

Der Bundesrat möchte nun die Listen ganz abschaffen, wie er am Mittwoch mitteilte. Er sei der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verhältnissen leben, beeinträchtigen könnten. Ausserdem habe der Nutzen dieser schwarzen Listen nie nachgewiesen werden können.

Schliesslich wird das Parlament darüber entscheiden müssen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat eine Alternative zu diesen drastischen Massnahmen ausgearbeitet. Anders als ursprünglich vorgeschlagen, will es eine Kommissionsmehrheit den Kantonen aus föderalistischen Überlegungen aber weiterhin ermöglichen, Listen von Versicherten zu führen, die ihre Prämien nicht bezahlen.

Eine Minderheit beantragt wie der Bundesrat die Abschaffung dieser Listen. Einig ist sich die Kommission, dass Minderjährige nicht auf solchen Listen geführt werden sollen. In der Sommersession soll sich der Ständerat mit der Vorlage beschäftigen.