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Am Sonntag wählt Deutschland ein neues Parlament. Die Parteien müssen sich danach auf eine neue Regierung einigen.
Michael Kappeler/dpa
Verstehst du bei Erststimme und Zweitstimme nur noch Sperrklausel? blue News erklärt dir, nach welchen Regeln und Gepflogenheiten die Bundestagswahl abläuft.
Ein kurzer, aber intensiver Wahlkampf endet mit der Öffnung der Wahllokale in Deutschland. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition und der Auflösung des Bundestags geben die Wahlberechtigten ihre Stimmen für das Parlament Deutschlands ab.
Bis die Kanzlerfrage beantwortet ist, wird es noch etwas länger dauern. Die Wählenden entscheiden zwar über die Parteistärken im Bundestag, jedoch nur indirekt, wer sie in den kommenden vier Jahren regiert.
Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwähler*innen mussten ihre Wahlunterlagen laut der Deutschen Post spätestens am 20. Februar in Deutschland abgeschickt haben, Wahlberechtigte ausserhalb Deutschlands noch früher.
Eigentlich wäre die Bundestagswahl 2025 im September geplant gewesen – nach dem Ende der Legislatur des 2021 gewählten Bundestags. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition findet sie rund acht Monate früher statt.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Diese sind in Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahlberechtigten eines Stimmbezirks geben ihre Stimme im Wahllokal ihres Stimmbezirks ab. Dort füllen sie, sichtgeschützt in einer Kabine, ihren Wahlzettel aus und werfen diesen in eine Urne.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Ausserhalb Deutschlands lebende Deutsche dürfen an der Wahl teilnehmen, wenn sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und dies nicht mehr als 25 Jahre her ist.
Vom Wählen ausgeschlossen sind Menschen, die wegen Straftaten schuldig gesprochen worden sind wie: Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen, Wahlfälschung und -behinderung, Bestechung von Abgeordneten, aber auch Angriff auf Organe anderer Staaten sowie einer Reihe weiterer schwerer Vergehen.
29 Parteien nehmen gemäss Bundeswahlleitung an der Wahl teil. Realistische Chancen auf den Einzug in den Bundestag haben:
Diese Parteien haben neben ihren Kandidat*innen für den Bundestag teilweise auch Anwärter*innen für das Amt des Bundeskanzlers oder Bundeskanzlerin nominiert. Im Vordergrund stehen:
Ihre Erststimme geben die Wählenden einer Kandidatin oder einem Kandidaten ihres Wahlkreises, also einer der Personen, die die Parteien dort zur Wahl in den Bundestag vorschlagen.
Nach einer Reform des Wahlrechts durch die Ampel-Regierung erhalten Kandidat*innen mit genügend Erststimmen nicht mehr automatisch einen Sitz im Bundestag. Gewählt sind sie unter den folgenden Voraussetzungen: wenn ihre Partei die nötigen 5 Prozent der Zweitstimmen erhält, um in den Bundestag einzuziehen; wenn ein*e Kandidat*in mindestens drei Wahlkreise gewinnt; wenn die kandidierende Person keiner Partei angehört.
Gewählt sind sie nur, wenn ihre Partei genügend Stimmen erhält, um in den Bundestag einzuziehen, wofür 5 Prozent der Zweitstimmen nötig sind (siehe unten).
Grund für die Reform ist, dass die bisherige Regelung von Erst- und Zweitstimmen das Parlament von 2002 598 Abgeordneten bis 2021 auf 733 Parlamentsmitglieder angewachsen ist. Dies, weil Wählende ihre Erststimme einem Kandidaten einer anderen Partei gaben, als der Partei, die sie mit ihrer Zweitstimme wählten. Weil trotzdem die Zweitstimmen für die Sitzverteilung im Bundestag massgebend war, erhielten zusätzliche Kandidierende einen Bundestagssitz, damit das Parteienverhältnis gewahrt blieb.
Jede*r Wählende hat auch eine Zweitstimme. Mit dieser entscheiden sie sich für die Parteiliste ihres Bundeslands. Die Zweitstimmen entscheiden darüber, wie viele Sitze die verschiedenen Parteien im Bundestag erhalten.
Die Parteistärken sind massgebend dafür, welche Partei oder Koalition Deutschland regiert.
Bundeskanzler wird in der Regel die Kandidatin oder der Kandidat der Partei mit den meisten Bundestagsmandaten – oder der wählerstärksten Partei innerhalb der regierenden Koalition.
Nur Parteien, die bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen in den Bundestag ein.
Die auch «Sperrklausel» genannte Regel verhindert, dass Kleinstparteien die Mehrheitsfindung im Parlament erschweren.
Das vorläufige Wahlergebnis gibt die Bundeswahlleiterin voraussichtlich erst in den frühen Morgenstunden des Montags bekannt. Das vorläufige Wahlergebnis muss spätestens um 14 Uhr am Tag nach der Wahl publiziert sein.
Unmittelbar nach der Schliessung der Wahllokale um 18 Uhr publizieren die Medien die ersten Hochrechnungen. Diese basieren auf der Befragung von Wählenden, nachdem sie ihr Wahllokal verlassen haben. Diese Prognosen haben bisher ein treffendes Bild der Parteistärken der kommenden Legislatur geliefert. Verschiebungen sind aber möglich.
Das definitive und bestätigte Wahlergebnis gibt die Bundeswahlleiterin erste einige Wochen nach dem Urnengang bekannt.
Die letzten Umfragen lassen einen Sieg der CDU erwarten. 27 bis 32 Prozent der Befragten haben angegeben, der Partei von Friedrich Merz ihre Stimme zu geben.
Auf Platz 2 kommt gemäss Befragung die AfD mit 20 bis 23 Prozent.
Die SPD wird gemäss Prognose drittstärkste Partei mit 15 bis 18 Prozent der Stimmen.
Die Grünen haben in der letzten Befragung einen Wähler*innenanteil von 12 bis 14 Prozent erreicht.
Ebenfalls in den Bundestag einziehen könnte die Linke, der 6 bis 9 Prozent der Wählerstimmen vorausgesagt werden.
Eng wird es für die FDP und das BSW, deren prognostizierte Stimmenanteile genau bei den geforderten 5 Prozent liegen oder knapp darunter.
Die stärkste Partei erhält vom Bundespräsidenten den Auftrag, eine Regierung zu bilden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind Regierungen mit festen Mehrheiten üblich. Hat die stärkste Partei nicht genug Sitze im Bundestag, um für ihre Vorlagen Mehrheiten zu gewinnen, sucht sie sich einen oder mehrere Koalitionspartner. Um sich durchsetzen zu können, braucht eine Regierungskoalition – genauer: die Parteien, die ihr angehören – mehr als die Hälfte der Sitze im Bundestag.
Deshalb regierte bis im Dezember 2024 die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP.
Die Parteien, die sich zu einer Regierungskoalition zusammenschliessen, einigen sich auf ein Koalitionsprogramm – politische Ziele, die sie während ihrer Regierungszeit erreichen wollen. Das bedingt Kompromisse. Diese sind umso grösser, je weiter die Koalitionspartner aufgrund ihrer politischen Ausrichtung und Parteiprogramme auseinanderliegen.
Geht eine einzelne Partei als Regierungspartei hervor, stellt sie den*die Bundeskanzler*in.
Teil der Koalitionsverhandlungen ist, wer Bundeskanzler*in werden soll. In aller Regel stellt der Koalitionspartner mit dem grössten Stimmenanteil den Kanzler, was auf CDU-Kandidat Friedrich Merz hindeutet.
Formell schlägt der Bundespräsident dem Bundestag den Kandidaten der Regierungspartei oder -koalition zur Wahl ins Kanzleramt vor. Ist das Regierungsoberhaupt gewählt, schlägt dieses dem Parlament die Personen für die Ministerien vor. Auf diese einigen sich Koalitionspartner auch bereits während ihrer Verhandlungen.
Bis die neue Bundesregierung ihre Geschäfte aufnimmt, kann es mehrere Monate dauern. Olaf Scholz erlebte seine Vereidigung am 8. Dezember 2021, gut elf Wochen nach der Bundestagswahl. 2018 dauerte es fast sechs Monate, bis die Koalition aus CDU/CSU und SPD in trockenen Tüchern war.