Therapieangebote zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind in Deutschland bei Minderjährigen künftig komplett untersagt, bei Volljährigen unter bestimmten Umständen.
Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat (Länderkammer) einem entsprechenden Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen zugestimmt. In Kraft treten soll es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Weil es dafür keine festen Fristen gibt, könnten bis dahin noch einige Wochen vergehen.
Die Regelung sieht vor, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren Methoden zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten sein sollen. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen «Umpolungs»-Massnahme bewegt wurden.
Bei Missachtung des Verbots droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für «Konversionstherapien» untersagt.
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn, selbst homosexuell, hatte das Vorhaben vor einem Jahr angeschoben. «Homosexualität ist keine Krankheit», hatte er immer wieder gesagt. Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Die angebliche Therapie mache krank und nicht gesund.
In der Schweiz ist Verbot noch nicht explizit
In der Schweiz ist Konversionstherapie nur implizit verboten, indem Homosexualität nicht als Krankheit gelten darf. Am 21. Juni 2019 wurde von Rosmarie Quadranti (BDP) und Angelo Barrile (SP) eine Motion im Nationalrat eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, Konversionstherapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung von Kindern und Jugendlichen zu verbieten. Damit soll der dringend notwendige Schutz vor willkürlichen und schädlichen «therapeutischen Massnahmen» gewährleistet werden.
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