Wer in Deutschland nahe der Grenze wohnt, muss teilweise extreme Einfuhr-Regeln beachten. In bestimmten Fällen ist die Einfuhr von Alkohol verboten – selbst eine einzelne Flasche Bier kann rein theoretisch als Schmuggel gelten.
Für Deutsche, die weniger als 15 Kilometer von der Grenze entfernt leben und auf ihrem Schweiz-Aufenthalt nicht weiter als 15 Kilometer ins Landesinnere gefahren sind, gelten nämlich seit 2008 besondere Zollbestimmungen.
Sie dürfen lediglich Waren im Wert von 90 Euro zollfrei einführen – Alkohol ist zudem komplett untersagt. Die Regel soll den Detailhandel in deutschen Grenzregionen schützen.
Theoretische Steuerpflicht – und eine humorvolle Warnung
In der Praxis ist die Regel schwer umsetzbar. Wie der «Südkurier» berichtet, müsste eine eingeführte Flasche Bier eigentlich beim Zoll angemeldet werden – obwohl die anfallende Steuer unter drei Euro läge und somit gar nicht erhoben würde.
Die deutsche Tageszeitung titelt augenzwinkernd: «Wehe, Sie gehen mit einer Flasche Bier über die Grenze!»
Wer sich nicht an die strengen Vorschriften halten will, hat theoretisch eine einfache Möglichkeit: Ein längerer Weg über einen weiter entfernten Grenzübergang macht die Regelung hinfällig.
Dann gelten die allgemeinen Zollbestimmungen für Nicht-EU-Länder: Waren im Wert von bis zu 300 Euro dürfen zollfrei eingeführt werden – einschliesslich bis zu 16 Litern Bier.
«Man mag sich gar nicht vorstellen...»
Interessanterweise spielt der Einkaufstourismus in der Realität eher in die andere Richtung: Während die Regelung Schweizer Bier-Exporte nach Deutschland einschränkt, strömen regelmässig Schweizerinnen und Schweizer zum Einkaufen ins benachbarte Deutschland.
Für Schweizer*innen, die nahe der Grenze wohnen, gilt die Regel indes nicht.
Der «Südkurier» nimmt die Situation mit Humor: «Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viele Hektoliter Schweizer Bier und Wein sonst tagtäglich über die Grenze gebracht würden …»
Ob die strengen Bestimmungen tatsächlich durchgesetzt und Bussgelder verhängt werden, bleibt allerdings unklar.
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