ProzessEhemaliger Hettlinger Gemeindepräsident in Zürich verurteilt
paja, sda
13.3.2024 - 13:07
Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Hettlingen bei Winterthur am Mittwoch unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt. Die Richter sprachen eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren aus.
Keystone-SDA, paja, sda
13.03.2024, 13:07
13.03.2024, 19:38
SDA
Über eine Million Franken soll der Beschuldigte bei zwei Gelegenheiten aus der Wohnung einer Klientin in Zürich gestohlen haben. Der 68-Jährige beging die Taten in seiner Funktion als Treuhänder.
Wie der Richter ausführte, war der Beschuldigte an den fraglichen Tagen vor Ort. Trotz fortgeschrittenen Alters könne man der Geschädigten glauben. Es gebe keine Hinwiese auf geistige Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt.
Keine Freundschaft erkennbar
Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei dem Treuhänder ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden. «Ich habe nichts gestohlen», beteuerte der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht. Vergeblich sagte er, dass ihm die vermögende Dame aus Dankbarkeit eine Schenkung übergeben habe.
Er habe nur beruflich für sie gearbeitet, es gab keine Freundschaft, hielt der Richter fest. Warum sie ihm so dankbar gewesen sein soll, dass sie ihm so viel schenkt, leuchte nicht ein. Er habe das Geld zuhause auch versteckt, ohne seine Frau zu informieren. Es gebe zu viele Ungereimtheiten, «die Schenkung ist unverständlich».
Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte einmal Gold mitgehen liess und einmal 800'000 Franken in bar. Das Stehlen eines Betrags von weiteren 200'000 Franken sei nicht nachweisbar.
Auch Covid-Kreditbetrug begangen
In die Strafe flossen auch Verurteilungen wegen Betrugs und Urkundenfälschung ein. Diese bezogen sich auf eine Firma, deren Verwaltungsrat der Beschuldigte war. Unter anderem hatte er einen zu hohen Umsatz angegeben, um einen höheren Covid-Kredit zu erlangen. Für Misswirtschaft sprach das Gericht in Zusammenhang mit der Firma eine Geldstrafe von 120 mal 250 Franken aus.
Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.
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