Deutschland Einigung auf schärfere Regeln für Abgeordnete in Deutschland

SDA

26.3.2021 - 17:53

ARCHIV - Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich im Eiltempo auf schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt. Foto: Florian Schuh/dpa
ARCHIV - Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich im Eiltempo auf schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt. Foto: Florian Schuh/dpa
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Als Konsequenz aus der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in Deutschland auf schärfere Regeln für Bundestagsabgeordnete geeinigt.

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Einkünfte aus Nebentätigkeiten sollen demnach auf Euro und Cent anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3000 Euro. Das teilten die Fraktionschefs Ralph Brinkhaus (CDU) und Rolf Mützenich (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag mit.

Bezahlte Lobbyarbeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag und die Annahme von Geldspenden sollen nach der Einigung genauso verboten werden wie Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hatte mitgeteilt, in der nächsten Sitzungswoche Mitte April solle ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.

CDU/CSU und SPD wollen mit den schärferen Transparenzregeln Konsequenzen aus mehreren Fällen von Korruptionsverdacht bei Abgeordneten ziehen, die die CDU/CSU-Fraktion inzwischen verlassen haben. Es geht um Politiker, die selbst oder über ihre Firmen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken Provisionen erhalten haben oder im Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan stehen.

Eine Änderung des Abgeordnetengesetzes müsste vom Bundestag beschlossen werden und wäre für alle Parteien verbindlich. Daneben plant die Führung der Unionsfraktion einen Verhaltenskodex, der nur für die eigenen Abgeordneten gelten würde.

Nach der Einigung sollen Abgeordnete Beteiligungen an Kapital- wie an Personengesellschaften künftig bereits ab 5 Prozent (bisher 25 Prozent) anzeigen und veröffentlichen müssen. Auch Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen offengelegt werden müssen, genauso wie Aktienoptionen. Zuerst hatten die Nachrichtenportale tagesschau.de und «ThePioneer» über die Einigung berichtet.

Beim Lobby-Thema heisst es, die konkrete Abgrenzung und Definition müsse noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung etwa im Vorstand eines Vereins sollen erlaubt bleiben, sofern diese Entschädigung verhältnismässig sei. Auch der Missbrauch der Bundestagsmitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken soll gesetzlich verboten werden. Verbotene Einnahmen sollen an den Bundestag abgeführt werden.

Die Koalitionsfraktionen peilen zudem eine Reform des Strafrechts zur Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit an. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. Ausserdem werde die Koalition weitere Regeln für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.