Arbeitslose Grenzgänger Diese EU-Reform könnte die Schweiz teuer zu stehen kommen 

SDA

29.4.2026 - 18:40

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland treffen am Badischen Bahnhof in Basel ein. 
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland treffen am Badischen Bahnhof in Basel ein. 
sda (Archivbild)

Der Botschaftsrat der EU-Mitgliedsstaaten unterstützt eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger. Die Reform könnte für die Schweiz Mehrkosten bedeuten.

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Keystone-SDA, Redaktion blue News

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  • Verlieren Grenzgänger*innen ihren Job verlieren, erhalten sie Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat.
  • Das soll sich durch eine Reform im EU-Recht nun ändern: Arbeitslos gewordenen Menschen könnten während bis zu sechs Monaten Leistungen aus dem Beschäftigungsstaat beziehen.
  • Die geänderte Verordnung betrifft das Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU hat.
  • Bei einer formellen Verabschiedung müsste Brüssel die Revision somit im zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU einbringen.
  • Doch eine Übernahme könnte laut eines Seco-Sprechers erst «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen,.

Wenn Grenzgänger*innen ihren Job verlieren, bekommen sie derzeit Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat. Künftig sollen sie diese Gelder vom Staat, in dem sie zuletzt einer Arbeit nachgingen, erhalten. 21 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen diese Änderung, wie ein EU-Diplomat in Brüssel sagte.

Die arbeitslos gewordenen Menschen könnten während bis zu sechs Monaten Leistungen aus dem Beschäftigungsstaat beziehen, schrieb die zypriotische EU-Ratspräsidentschaft in einem Communiqué. Dafür müssten sie aber mindestens während 22 Wochen angestellt gewesen sein.

«Das Ergebnis ist mehr Freizügigkeit, stärkere Arbeitsmärkte und ein wettbewerbsfähigeres und sozial gerechteres Europa für alle», liess sich der zypriotische Arbeitsminister, Marinos Moushouttas, zitieren. Zypern hat im ersten Halbjahr 2026 die EU-Ratspräsidentschaft inne und vermittelt in dieser Rolle zwischen den 27 Mitgliedsstaaten.

Reform betrifft die Schweiz

Die geänderte Verordnung betrifft das Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU hat. Bei einer formellen Verabschiedung müsste Brüssel die Revision deshalb im zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU einbringen. Eine Übernahme könnte erst «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kürzlich.

Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Im vierten Quartal 2025 gingen 411'450 Menschen mit Wohnsitz im Ausland einer Arbeit in der Schweiz nach, wie den Zahlen des Bundes zu entnehmen war.

Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen Beiträge an die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Da aber beim Verlust des Jobs der Wohnstaat Arbeitslosenleistungen erbringt, bezahlt die Schweiz ihren Nachbarstaaten eine Entschädigung. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien insgesamt 283,3 Millionen Franken, wie das Seco mitteilte.

Anspruch während bis zu sechs Monaten

Diese Gelder erstatte die Schweiz, um Leistungen des Wohnstaates für drei Monate zu kompensieren. In Ausnahmefällen würde eine Entschädigung greifen, die die Leistungen für fünf Monate decke, sagte der Sprecher weiter.

Die EU-Reform sieht einen Anspruch auf Leistungen während bis zu sechs Monaten vor. Danach seien die Sozialversicherungen des Wohnstaates für die betroffene arbeitslose Person zuständig, erklärte der EU-Diplomat weiter.

Ob diese Änderung für die Schweiz zu Mehrkosten führen würde, blieb unklar. Eine plausible Schätzung zu den Mehrkosten zu machen, sei nicht möglich, solange die Arbeiten in Brüssel nicht abgeschlossen seien, sagte der Seco-Sprecher dazu.

Die Reform muss von den EU-Mitgliedsstaaten noch formell befürwortet werden. Dies gilt als Formsache. Weiter braucht es auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Der Diplomat sagte dazu, dass es eine «grosse Überraschung» wäre, wenn das Parlament der Reform nicht zustimmen würde.