Online-HandelEU erhebt Abgabe auf Importe von Billigwaren
SDA
12.12.2025 - 13:13
Der Online-Handel hat in den vergangenen Jharen die Lieferungen kleiner Warenpakete in die EU exponentiell steigen lassen.
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Die EU erhöht im Kampf gegen unerwünschte Billigimporte die Importkosten. Die Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro ab Juli 2026 mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt ist.
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12.12.2025, 13:13
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Die von den Finanzministern der EU bei einem Treffen in Brüssel beschlossene Vorgabe dürfte etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Erhoben werden soll die Abgabe von den nationalen Zollbehörden. Bislang können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden.
Abgabe ist Zwischenlösung
Die neue Abgabe ist allerdings nur vorübergehend geplant, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.
Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.
Im November hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Die von der Bundesregierung unterstützte neue Regelung soll aber erst von 2028 an gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll etwa sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.
Kampf gegen Betrug
Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Der Europäischen Kommission nach wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das wirkt sich der Behörde zufolge nachteilig auf EU-Unternehmen aus, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Ausserdem sei die Befreiung für Importeure ein Anreiz, grössere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
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