EU-Gericht Fehlende Kläranlagen: Italien muss Millionenstrafe zahlen

SDA

31.5.2018 - 11:59

Touristen können hoffen: Wegen fehlender Kläranlagen ist Italien am Donnerstag vom EU-Gerichtshof in Luxemburg zu Zahlungen von mehreren Millionen Euro verurteilt worden. (Symbolbild)
Touristen können hoffen: Wegen fehlender Kläranlagen ist Italien am Donnerstag vom EU-Gerichtshof in Luxemburg zu Zahlungen von mehreren Millionen Euro verurteilt worden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/EPA/GIORGIO BENVENUTI

Italien muss nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) wegen fehlender Kläranlagen hohe Millionenstrafen an die EU zahlen. Neben einem einmaligen Pauschalbetrag von 25 Millionen Euro sollen nun jedes halbe Jahr rund 30 Millionen Euro fällig werden.

Dies bleibe so, bis in allen Gemeinden EU-Recht eingehalten wird, heisst es in einem am Donnerstag publizierten Urteil der Luxemburger Richter.

Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Schon 2012 hatte der EU-Gerichtshof auf eine Klage der EU-Kommission festgestellt, dass die mangelhafte Abwasserentsorgung in 109 italienischen Gemeinden gegen EU-Recht verstosse.

Sechs Jahre später verhängen die EU-Richter nun die Zwangsgelder, weil in 74 Gemeinden die vorgeschriebenen Kläranlagen oder Kanalisation immer noch fehlen.

Nicht genügend getan

Italien habe nicht alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, stellt das EU-Gericht fest. Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Abwasserentsorgung lief laut EuGH bereits Ende 2000 aus, also vor mehr als 17 Jahren.

Ab sofort werde deshalb jedes halbe Jahr bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils von 2012 ein Zwangsgeld von 30,1 Millionen Euro fällig.

Darüber hinaus halte man die Verhängung eines Pauschalbetrags von 25 Millionen Euro für angebracht, um eine Wiederholung von Verstössen gegen Unionsrecht zu verhindern, heisst es weiter. Italiens Vertragsverletzung sei besonders schwerwiegend, da fehlende oder unzulängliche Kanalisation oder Kläranlagen zu Umweltschäden führen könnten.

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