Europa EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Corona-Reisebedingungen

SDA

14.6.2021 - 18:19

Passanten warten vor einem Corona-Testzentrum in Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Passanten warten vor einem Corona-Testzentrum in Dresden. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Keystone

Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern.

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«Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert – mit nur begrenzten und verhältnismässigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt», teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit. So sei vorgesehen, dass vollständig Geimpfte und Genesene keinen Reisebeschränkungen unterliegen sollen. Zudem sei vorgesehen, dass Menschen aus Regionen mit wenigen Infektionen ebenfalls ohne Beschränkungen reisen können.

Derzeit ist nur Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland ein grünes Gebiet nach den Massstäben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Von Reisenden aus orangen Gebieten könne ein Test verlangt werden, heisst es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wer aus einem roten Gebiet kommt, für den könne Quarantänepflicht gelten. Die ECDC-Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt anhand der Fallzahlen und der Positivrate von Tests.

Damit wurde eine Einigung von Freitag nun formell umgesetzt. Demnach werden Regionen zum Beispiel nun nur noch dann als rotes Corona-Risikogebiet ausgewiesen, wenn die in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100 000 Einwohner gemeldet haben – oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als vier Prozent. Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orangene Gebiete mit mässiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.