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Geflüchtete in Lampedusa: Die EU will möglichst viele Asylverfahren an ihren Aussengrenzen durchführen. Die Mitgliedsstaaten sind mehrheitlich noch nicht bereit dafür.
KEYSTONE
Heute tritt die grösste Reform des europäischen Asylsystems seit Jahren in Kraft. Asylsuchende sollen bereits an den Aussengrenzen registriert und festgehalten werden. Die Schweiz beteiligt sich. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Verschärfung.
Am 12. Juni 2026 tritt der Migrations- und Asylpakt der EU in Kraft Was nach einer trockenen Gesetzesänderung klingt, bringt eine weitreichende Verschärfung des EU-Grenz-Regimes mit sich. Sofern die Mitgliedstaaten die Regeln und Verfahren tatsächlich umsetzen können. Dazu sind auch in den einzelnen Ländern Reformen und neue Infrastrukturen nötig.
Die EU will die Migration wieder besser kontrollieren. Darunter versteht sie konkret, dass weniger Menschen in die EU einreisen sollen, die die Bedingungen für Asyl nicht erfüllen – weil sie in ihrer Heimat nicht verfolgt sind.
Der Migrations- und Asylpakt führe eine Reihe von Vorschriften zur Steuerung der Migration und zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems auf EU-Ebene ein, schreibt die EU auf ihrer Website, «wobei die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten mit dem Schutz der Schutzbedürftigen in Einklang gebracht werden.»
Hintergrund ist, dass das Schengen-Dublin-System, das die Aufnahme von Geflüchteten und eine möglichst gerechte Verteilung auf die Mitgliedstaaten zum Ziel hat, in den letzten Jahren immer schlechter funktioniert hat. Die Staaten an den EU-Aussengrenzen fühlten sich von den anderen Mitgliedsländern im Stich gelassen. Einzelne unter ihnen, etwa in Osteuropa, verweigerten die Zusammenarbeit.
Der Migrationspakt will nun dafür sorgen, dass wieder alle Asylsuchenden an den EU-Aussengrenzen registriert und festgehalten werden. Die Länder am Rand Europas werden dafür von den anderen Mitgliedern des Schengen-Raums finanziell oder personell entschädigt. Oder die anderen Staaten nehmen Asylsuchende auf.
An diesem Tag treten die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Dieses sieht vor, dass an den Aussengrenzen des Schengen-Raums Zentren die Asylsuchenden aufnehmen.
Wer aufgrund seiner Herkunft kaum Chancen auf Asyl hat, soll innert der ersten 12 Wochen nach Ankunft dort das Verfahren durchlaufen und spätestens nach weiteren 12 Wochen ausgewiesen werden. Menschen, die aus Staaten kommen, aus denen nicht mehr als 20 Prozent im Schengen-Raum Asyl erhalten haben, werden im verkürzten Verfahren an der Aussengrenze behandelt.
Zum GEAS gehört eine verstärkte Kontrolle von Menschen, die sich ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung bereits im Schengen-Raum befinden. Zum Screening gehört neben der zweifelsfreien Feststellung der Identität mit Foto und Fingerabdruck auch eine Gesundheits- und Sicherheitsprüfung.
Die Daten stehen danach sämtlichen Mitgliedsstaaten in einer gemeinsamen Datenbank zur Verfügung. Auch die Daten vorläufig Aufgenommener, die bereits in einem Schengen-Staat leben, kommen in die EU-Datenbank namens Eurodac.
Die Schweiz übernimmt die verschärften Überprüfungsregeln und stellt wie die EU-Mitglieder ihre Daten in der Eurodac-Datenbank zur Verfügung. Sie hat sich verpflichtet, nicht nur neu einreisende, sondern auch bereits eingereiste Personen ohne Aufenthaltsbewilligung gemäss den neuen Regeln zu kontrollieren – auch wenn diese kein Asylgesuch stellen wollen.
Die Schweiz übernimmt zudem die revidierten Dublin-Regeln, die bestimmen, welches Land für das Asylverfahren einer Person zuständig ist. Sie sollte also Asylsuchende leichter in das Land zurückschicken können, in dem diese erstmals in den Schengen-Raum eingereist sind.
In den letzten Jahren sind einige Länder an der EU-Aussengrenze die ankommenden Asylsuchenden ohne Registrierung durchreisen lassen. So konnten einige von ihnen auch einfacher in die Schweiz gelangen.
Das Staatssekretariat für Migration schreibt in einer Mitteilung: «Es werden aber auch neue Kriterien eingefügt, welche dem individuellen Bezug der Asylsuchenden zu einem bestimmten Dublin-Staat besser Rechnung tragen.»
Gemeint ist, dass Asylsuchende unter Umständen in den Staat weiterreisen können, in dem bereits Angehörige oder Bekannte leben. Generell will der Migrationspakt aber diese Sekundärmigration, das Reisen von Asylsuchenden von Schengen-Staat zu Schengen-Staat, unterbinden.
Auch eine Krisenverordnung anerkennt die Schweiz: So können Staaten in Krisensituationen mehr Zeit in Anspruch nehmen, um Anfragen von anderen Staaten zu beantworten, als es die regulären Fristen zulassen.
Die Schweizer Grenze ist eine EU-Aussengrenze. Trotzdem setzt die Schweiz dort die Grenzverfahren des Migrationspakts nicht um. Das würde auch wenig Sinn ergeben, schliesslich reist die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden in Europa nicht aus der Schweiz in die EU ein.
An den Solidaritätsmechanismus ist die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ebenfalls nicht gebunden. Sie kann sich aber freiwillig daran beteiligen, wie das SEM schreibt.
Die Schweiz muss zudem noch gewisse gesetzliche Änderungen dem Parlament vorlegen. Diese unterliegen dem fakultativen Referendum, könnten also an die Urne kommen.
Ziel der EU ist es, weniger Menschen in den Schengen-Raum einreisen zu lassen, die kaum Chancen auf Asyl haben. Gelingt es, diese an den Aussengrenzen aufzuhalten, werden auch weniger in die Schweiz gelangen.
Der Migrationspakt verspricht aber auch, Asylsuchenden zu ermöglichen, in das Land zu reisen, zu dem sie einen Bezug haben. So können beispielsweise weiterhin Eritreer*innen oder Afghan*innen zu ihren Verwandten ziehen, die bereits in der Schweiz leben.
Offenbar nicht. Die EU selber versteht das Inkrafttreten der neuen Regeln am 12. Juni als Beginn der Umsetzung. Um die Verfahren umzusetzen, müssen die Mitgliedsstaaten nationale Gesetze anpassen, Infrastrukturen aufbauen oder weiterentwickeln und geschultes Personal bereitstellen.
Die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Sippel etwa kritisiert: «Nachdem die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit hatten, diese Rechtsvorschriften umzusetzen und anzuwenden, müssen wir feststellen, dass fast keiner von ihnen zu 100 Prozent bereit ist.»
«Eurobserver» berichtet, nur elf Staaten hätten den Datenaustausch über Eurodac realisiert. Gerade die Zentren an den Aussengrenzen seien vielerorts nicht in der Lage die Ankommenden unterzubringen und die Schnellverfahren in 12 Wochen durchzuführen.
Das deutet darauf hin, dass die EU die Zahl der Asylsuchenden im Schengen-Raum nicht wird reduzieren können. Diese ist aktuell aber ohnehin nicht so hoch wie auf dem Höhepunkt der Migrationskrise, wegen der der Migrationspakt geschlossen wurde. Die Zahl der Einreisenden wird aber weiterhin von äusseren Faktoren bestimmt – den Krisen in den Herkunftsländern und den Möglichkeiten, die EU-Grenze zu gelangen.
Flüchtlings-Organisationen kritisieren die Verschärfung der EU-Asylverfahren. Die Zentren an den Grenzen bezeichnen sie als Internierungslager. Tatsächlich dürfen die Menschen diese Zentren nicht verlassen, sind also eingesperrt.
Die Kritiker*innen sind zudem überzeugt, dass die Schnellverfahren dem Recht auf ein ordentliches Asylverfahren nicht entsprechen. Die EU-Asylpolitik sei auf Abschreckung und Abwehr der Ankommenden ausgerichtet, statt auf Schutz der Menschen vor Verfolgung, kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe.
Eine Sammelbewegung namens Bewegungsfreiheit ruft am 12. Juni, dem Tag des Inkrafttretens des Migrationspakts, zur Kundgebung in Bern auf.