Vor der Bundestagswahl EU wirft Russland gezielte Cyberangriffe vor

SDA

24.9.2021 - 13:27

Der deutsche Generalbundesanwalt hat bereits Ermittlungen wegen der Cyberangriffe begonnen.
Der deutsche Generalbundesanwalt hat bereits Ermittlungen wegen der Cyberangriffe begonnen.
KEYSTONE

Vor den Bundestagswahlen in Deutschland wirft die EU Russland gezielte Cyberangriffe vor – und droht mit Sanktionen.

Keystone-SDA

Die EU wirft Russland gezielte Cyberangriffe vor und droht mit Konsequenzen. Die bösartigen Aktivitäten richteten sich gegen zahlreiche Abgeordnete, Regierungsbeamte, Politiker sowie Vertreter der Presse und der Zivilgesellschaft in der EU, heisst es in einer kurz vor der Bundestagswahl am Freitag veröffentlichten Erklärung der 27 Mitgliedstaaten. Die Angreifer würden dabei auf Computersysteme und persönliche Konten zugreifen und Daten stehlen.



Wegen der Kampagne unter dem Namen «Ghostwriter» hatte vor rund zwei Wochen bereits der deutsche Generalbundesanwalt Ermittlungen begonnen. Die Ermittlungen seien wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet worden, hiess es.

Russlands Aussenministerium wies die Vorwürfe damals zurück. «Unsere Partner in Deutschland haben gar keine Beweise für eine Beteiligung der Russischen Föderation an diesen Attacken vorgelegt», sagte Ministeriumssprecherin Maria Sacharowa in Moskau.

Drohung mit neuen Sanktionen

Die EU liess am Freitag hingegen keinen Zweifel daran, dass sie eine russische Beteiligung als erwiesen ansieht. Man fordere Russland dringend auf, die Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten im Cyberraum einzuhalten, heisst es in der Erklärung. Die derzeitigen Aktivitäten zielten darauf ab, auch durch Desinformation und Informationsmanipulation demokratische Werte und Prinzipien zu untergraben. Sie seien nicht hinnehmbar. Auch der Name der Kampagne «Ghostwriter» wird konkret erwähnt.

Am Ende der Erklärung wird Russland zudem indirekt mit neuen Sanktionen gedroht. «Die Europäische Union wird sich in den kommenden Sitzungen erneut mit dem Thema befassen und weitere Schritte in Betracht ziehen», heisst es in dem Text.