EU-Gerichtshof Polen wegen Zwangspensionierung von Richtern verurteilt

sda/DPA/tafi

5.11.2019

Die Zwangspensionierung polnischer Richter verstösst gegen EU-Recht, entschied nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Die Zwangspensionierung polnischer Richter verstösst gegen EU-Recht, entschied nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Source: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstösst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.

Die rechtskonservative Regierung in Polen hat wegen ihrer umstrittenen Justizreform einen weiteren Dämpfer erhalten. Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstösst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht (Rechtssache C-192/18).

Die Luxemburger Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer Klage der EU-Kommission statt. Die Regierung in Warschau betonte in einer ersten Reaktion zwar, die fraglichen Regelungen seien bereits geändert worden – die EU-Kommission machte aber postwendend klar, dass das aus ihrer Sicht nicht ausreicht.

Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hat die Justiz des Landes seit 2015 mit etlichen Gesetzen umgebaut und sich Kritikern zufolge unterstellt. Im konkreten Fall hatte sie 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte demnach nur der Justizminister genehmigen.

Änderungen unzureichend

Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, sah darin einen Verstoss gegen die Gewaltenteilung sowie gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Luxemburger Richter gaben der Brüsseler Behörde nun Recht.

Die unterschiedlichen Ruhestandsalter seien eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die polnische Regierung auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil bezieht sich jedoch auf einen vorherigen Zeitpunkt.

Die EU-Kommission machte ausserdem klar, dass die Änderungen aus ihrer Sicht nicht ausreichend sind. Eine Sprecherin bemängelte, dass Richter, die vor den Korrekturen von dem Gesetz betroffen waren, nicht entschädigt worden seien. Wie eine solche Entschädigung aussehen könnte, sagte die Sprecherin nicht. Da gebe es Flexibilität.

Justizreformen in der Kritik

Grundsätzlich begrüsste die Behörde das EuGH-Urteil: «Das ist eine wichtige Entscheidung, die die Unabhängigkeit der Justiz in Polen unterstützt und die Diskriminierung wegen des Geschlechts unterbindet», hiess es.

Sollte die EU-Kommission zu der Einschätzung kommen, dass Warschau dem Urteil nicht nachkommt, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen empfindliche Geldstrafen. Das polnische Aussenministerium betonte am Dienstag jedoch, die fraglichen Regeln seien bereits geändert worden. Dass die EU-Kommission dennoch an der Klage festgehalten habe, sei ungerechtfertigt.

Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Polen vor. Brüssel wirft Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz systematisch zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Deshalb leitete die EU-Kommission bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2017 startete Brüssel zudem ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.

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