Fall George Floyd Chauvins Anwalt fordert neues Verfahren

dpa

5.5.2021 - 20:40

Der Angeklagte Derek Chauvin (r) und sein Verteidiger Eric Nelson (l) vor dem Richter. Nach dem Schuldspruch Chauvins wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat sein Verteidiger eine Neuauflage des Verfahrens beantragt.
Der Angeklagte Derek Chauvin (r) und sein Verteidiger Eric Nelson (l) vor dem Richter. Nach dem Schuldspruch Chauvins wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat sein Verteidiger eine Neuauflage des Verfahrens beantragt.
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In einem weltweit beachteten US-Prozess ist der weisse Ex-Polizist Derek Chauvin wegen der Tötung des Schwarzen George Floyd schuldig gesprochen worden. Die Verteidigung will das Verfahren neu aufrollen.

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Zwei Wochen nach dem Schuldspruch gegen den weissen Ex-Polizisten Derek Chauvin wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat die Verteidigung eine Neuauflage des Verfahrens beantragt.

Als Begründung führte Anwalt Eric Nelson rechtliche Fehler und Fehlverhalten von Gericht, Staatsanwaltschaft und Geschworenen an. Wegen der Summe der Fehler sei der Prozess gegen Chauvin (45) im US-Bundesstaat Minnesota nicht fair gewesen und habe ihn damit seiner von der Verfassung garantierten Rechte beraubt, schrieb Nelson in dem auf Dienstag datierten Antrag.

Die Verteidigung war während des Prozesses in Minneapolis beim zuständigen Richter Peter Cahill mehrfach mit Anträgen auf ein sofortiges Ende des Verfahrens aufgrund angeblicher rechtlicher Fehler gescheitert. Als Begründung für den jüngsten Antrag führte Chauvins Anwalt unter anderem an, dass der Richter eine Verlegung des Prozesses an einen anderen Ort blockiert habe. Zudem habe Cahill es versäumt, eine komplette Abschottung der Geschworenen von der Aussenwelt für die ganze Dauer des Verfahrens anzuordnen, hiess es weiter. Nelson warf zudem auch der Staatsanwaltschaft Verfahrensfehler vor.

Chauvin plädiert auf nicht schuldig

Die intensive Medienberichterstattung habe die Fairness des Verfahrens untergraben, zudem seien Sachverständige der Verteidigung eingeschüchtert worden. «Die öffentliche Aufmerksamkeit vor und während dieses Prozesses war so allgegenwärtig und voreingenommen, dass sie einen strukturellen Defekt des Verfahrens darstellte», argumentierte Nelson. Das Büro des Generalstaatsanwaltes von Minnesota wies dies zurück. «Das Gericht hat bereits viele dieser Argumente abgelehnt, und der Staat wird ihnen energisch entgegentreten», hiess es in einem Statement für den Sender CNN.



Die Geschworenen hatten Chauvin am 20. April unter anderem des Mordes zweiten Grades schuldig gesprochen. Darauf stehen im US-Bundesstaat Minnesota bis zu 40 Jahre Haft. Bislang ist die Verkündung des Strafmasses am Gericht in Minneapolis für den 16. Juni geplant. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert. Da er nicht vorbestraft ist, rechnen Experten damit, dass ein deutlich geringeres Strafmass verhängt wird, als maximal zulässig wäre.

«Herzprobleme» als Todesursache

Der Tod des 46-jährigen Floyd am 25. Mai 2020 bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Videos dokumentieren, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

Chauvins Verteidiger hatte argumentiert, dass die Gewaltanwendung des Polizisten gerechtfertigt gewesen sei, weil sich Floyd der Festnahme widersetzt habe. Zudem vertrat er die Meinung, dass Floyds Tod nicht primär auf Gewalteinwirkung zurückging, sondern vor allem auf bestehende Herzprobleme und Rückstände von Drogen in seinem Blut. Experten der Staatsanwaltschaft hatten diese Argumentation klar zurückgewiesen.

Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt. Sie werden in einem Verfahren ab August vor Gericht stehen. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten langjährige Haftstrafen drohen.