EU Flüchtlinge: Drei Staaten brachen EU-Recht

SDA

31.10.2019 - 15:08

Laut einer Gutachterin des EU-Gerichtshofes haben Tschechien, Ungarn und Polen gegen EU-Recht verstossen, als sie sich 2015 geweigert hatten, Flüchtlinge im Rahmen eines von den EU-Staaten beschlossenen Umverteilungsprogramms aufzunehmen. (Archiv)
Laut einer Gutachterin des EU-Gerichtshofes haben Tschechien, Ungarn und Polen gegen EU-Recht verstossen, als sie sich 2015 geweigert hatten, Flüchtlinge im Rahmen eines von den EU-Staaten beschlossenen Umverteilungsprogramms aufzunehmen. (Archiv)
Source: KEYSTONE/EPA ANSA/CONCETTA RIZZO

Wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise 2015 haben Ungarn, Polen und Tschechien nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin gegen EU-Recht verstossen.

Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, am Donnerstag in Luxemburg.

Die EU-Staaten hatten 2015 in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160'000 Asylbewerbern beschlossen, um Italien und Griechenland zu entlasten.

Tschechien, Ungarn und Polen weigerten sich allerdings, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH die Rechtmässigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte gegen die Länder.

Polen hält an Position fest

Die polnische Regierung beharrt indes auch nach Veröffentlichung des Gutachtens auf ihrer Position. Diese sei durch den EU-Vertrag gedeckt, sagte ein Regierungssprecher laut Nachrichtenagentur PAP. Demnach hätten die EU-Staaten die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung. «Unsere Handlungen wurden bestimmt von den Interessen der polnischen Bürger und dem Schutz vor unkontrollierter Migration.»

Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis äusserte sich nur vorsichtig. «In jedem Fall müssen wir das Urteil des Gerichts abwarten, das einzig und allein verbindlich ist», sagte der Gründer der populistischen Partei ANO der Agentur CTK zufolge. Tschechien «studiere und analysiere» derzeit das Gutachten der Generalanwältin.

Die Einschätzung der Gutachterin ist nicht bindend, häufig folgen die Richter ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen. Dann könnte der EuGH Zwangsgelder gegen die drei Länder verhängen.

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