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Nach 12 Jahren wird das Haus abgerissen. (Symbolbild)
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Ein Franzose wollte auf seinem Ackerland wohnen, obwohl ihm die Behörden die Bewilligung verweigert hatten. Statt der erlaubten Landwirtschaftshalle baute er ein Haus, eine Gartenhütte und einen Pool. Zwölf Jahre später rückte der Bagger an.
Ein Wohnhaus, eine Gartenhütte und ein Pool: Ein Mann im südfranzösischen Montdragon baute auf seinem Ackergrundstück gleich ein ganzes Anwesen. Eine Bewilligung hatte er dafür allerdings nie.
2012 hatten die Behörden sein Gesuch für ein Wohnhaus abgelehnt. Erlaubt war lediglich eine landwirtschaftliche Halle. Trotzdem baute der Eigentümer weiter, wie «La Dépêche du Midi» berichtet.
Nach zwölf Jahren Rechtsstreit rückte am 23. Juli der Bagger an. Haus, Pool und Gartenhütte wurden entfernt. Der Mann und sein Landwirtschaftsbetrieb müssen zudem je 25'000 Euro Strafe bezahlen. Dazu kommen die Abrisskosten und ein Zwangsgeld, das bereits seit zwei Jahren anfällt.
Dass jahrzehntelange Nutzung oder hohe finanzielle Verluste einen illegalen Umbau nicht retten, zeigen auch zwei Fälle aus der Schweiz.
In Neuenegg BE musste eine 65-jährige Rentnerin zwei seit Jahrzehnten vermietete Studios zurückbauen. Die Räume waren ursprünglich als Bastelräume bewilligt worden. Weil die Decken zehn Zentimeter zu tief waren und die Böden unter dem Terrain lagen, verweigerte das Bundesgericht eine nachträgliche Bewilligung. Die Frau verlor monatliche Mieteinnahmen von insgesamt 1400 Franken und musste zusätzlich rund 15'000 Franken für den Rückbau aufbringen.
Auch eine Eigentümerin in Ennetbaden AG blitzte vor Bundesgericht ab. Sie hatte Gewerberäume ohne Bewilligung in zwei Wohnungen umgebaut und vermietet. Die Wohnungen durften nicht weiter genutzt werden, die Räume mussten zurückgebaut werden. Zusätzlich fielen eine Busse und 4000 Franken Gerichtskosten an.