Am Grossglockner zurückgelassenFrau starb am Berg – Bewährungsstrafe für Freund
SDA
19.2.2026 - 23:45
ARCHIV - Der Großglockner ist mit 3.798 Metern Österreichs höchster Berg Foto: Joachim Hauck/dpa
Keystone
Nach dem Erfrierungstod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Grossglockner hat ein Gericht in Innsbruck ihren Kletterpartner verurteilt. Der Richter sieht grobe Planungsfehler und ein riskantes Verhalten in der eisigen Gipfelnacht.
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19.02.2026, 23:45
20.02.2026, 07:38
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Ein Gericht in Innsbruck hat den Kletterpartner einer am Grossglockner verstorbenen Frau wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Die 33-Jährige starb im Januar 2025 in der Gipfelregion an Erschöpfung und Kälte, während ihr Freund Hilfe holen wollte.
Die Staatsanwaltschaft kritisierte insbesondere mangelhafte Planung, verspätete Alarmierung und das Zurücklassen der entkräfteten Frau in extremer Höhe.
Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Grossglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe.
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, «dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist». Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.
Freundin blieb knapp unter dem Gipfel zurück
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen. Aus Sicht des Anklägers beging der Alpinist eine Reihe schwerer Fehler.
Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.
Ex-Freundin: Wurde auch am Grossglockner alleine gelassen
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Grossglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. «Dann war er auf einmal weg», sagte sie. «Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte», schilderte die Zeugin.
Der Angeklagte betonte im Prozess, dass seine Anfang 2025 am Grossglockner gestorbene Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. «Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen», sagte der 37-Jährige.
Angeklagter brachte sich Bergsteigen selbst bei
Der 37-Jährige verfügte über grosse Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren. Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Online-Videos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter, wie der Richter betonte.