Ein Berufungsgericht in Rumänien hat die Haftstrafe für den umstrittenen Parteichef der regierenden Sozialdemokraten in einer Scheinbeschäftigungsaffäre bestätigt. Das Oberste Gericht in Bukarest wies die Berufung von Liviu Dragnea am Montag zurück.
Bei der Urteilsverkündung war er nicht anwesend. Stunden nach dem Urteilsspruch wurde Dragnea zu Hause von der Polizei abgeholt und in ein Bukarester Gefängnis gebracht, alle rumänischen TV-Nachrichtensender übertrugen dies live.
Dragnea war im Juni 2018 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er zwei Frauen, die eigentlich für seine Partei arbeiteten, Stellen bei der Stadtverwaltung in seinem Wahlkreis verschafft hatte. Der 56-jährige Dragnea hatte die Vorwürfe abgestritten und war gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Die Scheinbeschäftigungsvorwürfe gegen Dragnea beziehen sich auf die Jahre 2006 bis 2012. Dragnea war damals Präsident des Kreistags von Teleorman.
Heute gilt der 56-jährige als mächtigster Politiker des südosteuropäischen Landes. Aufgrund einer weiteren Verurteilung wegen Wahlbetrugs aus dem Jahr 2016 konnte er nach dem Wahlsieg der Sozialdemokraten im selben Jahr aber nicht Regierungschef werden.
Wichtiges Wahlkampfthema
Bei der Europawahl hatten die rumänischen Sozialdemokraten am Sonntag deutliche Verlust erlitten. Die PSD kam vorläufigen Ergebnissen zufolge nur auf 23,4 Prozent der Stimmen, die liberal-konservative Partei PNL und das Bündnis USR-PLUS holten zusammen gut 48 Prozent.
Im Wahlkampf hatte eine Debatte über umstrittene Justizreformen der Regierung eine grosse Rolle gespielt. Angesichts der Kritik aus Brüssel an den Gesetzesvorhaben hatten führende Politiker der PSD vermehrt auf eine nationalistische und europaskeptische Rhetorik gesetzt. Rumäniens Präsident Klaus Iohannis feierte das Wahlergebnis als Votum gegen die Regierung und für ein «europäisches Rumänien».
Am Sonntag fand parallel zur Europawahl auch ein Referendum über die Justizreformen statt, dessen Ergebnis noch aussteht. Das nötige Quorum von 30 Prozent wurde aber erreicht und es wird damit gerechnet, dass sich die Mehrheit der Wähler gegen die Pläne der Regierung ausgesprochen hat. Die von Präsident Iohannis anberaumte Volksabstimmung ist aber rechtlich nicht bindend.
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