Kantonale Abstimmung GEGenf erlaubt Behinderten politische Mitsprache
hkl, sda
29.11.2020 - 13:08
Als erster Kanton der Schweiz ermöglicht Genf auch Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag eine entsprechende Verfassungsänderung deutlich angenommen.
Nach Auszählung von rund 95 der abgegebenen Stimmen wird das Gesetz, das dem obligatorischen Referendum unterliegt, von 74,68 Prozent der Stimmberechtigten angenommen. Die endgültigen Ergebnisse, die bis Mitte Nachmittag erwartet werden, werden an der Zustimmung zur Vorlage nichts mehr ändern.
In der Schweiz waren bislang rund 15'000 Personen, die aufgrund geistiger und psychischer Beeinträchtigungen unter umfassender Beistandschaft stehen, von der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ausgeschlossen. Nun ist Genf der erste Schweizer Kanton, der dies ändert. Rund 1200 Menschen mit Behinderungen erhalten dort die vollen politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene zurück.
Das Kantonsparlament hatte die Verfassungsreform im Februar klar gutgeheissen. Widerstand gab es in Teilen der FDP, der SVP und des MCG.
Nein zu Umzonung
Gescheitert ist hingegen eine Zonenplanänderung in der Gemeinde Avusy. Ein Unternehmen für das Recycling von Baustellenabfällen hatte das Gelände in der Landwirtschaftszone während 30 Jahren genutzt und muss nun seine Aktivitäten dort aufgeben.
Nach Teilergebnissen waren 65,38 Prozent der Genfer Stimmberechtigten dagegen, die 2,5 Hektaren Land in eine Industriezone umzuwandeln.
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