Costa Gericht: Kolumbien verantwortlich für Gewalt an Journalistin Bedoya

SDA

19.10.2021 - 09:14

ARCHIV - Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat Kolumbien im Fall der kolumbianischen Journalistin Bedoya wegen Entführung, Folter und sexueller Gewalt für verantwortlich erklärt. Hier spricht Ivan Duque, Präsident von Kolumbien. Foto: Externos/colprensa/dpa
ARCHIV - Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat Kolumbien im Fall der kolumbianischen Journalistin Bedoya wegen Entführung, Folter und sexueller Gewalt für verantwortlich erklärt. Hier spricht Ivan Duque, Präsident von Kolumbien. Foto: Externos/colprensa/dpa
Keystone

Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof hat Kolumbien im Fall der kolumbianischen Journalistin Jineth Bedoya wegen Entführung, Folter und sexueller Gewalt für verantwortlich erklärt.

Dies geht aus einer Mitteilung des Gerichts mit Sitz in Costa Ricas Hauptstadt San José am Montag (Ortszeit) hervor. Demnach ordnete das Gericht zudem verschiedene Massnahmen zur Wiedergutmachung an.

Bedoya, die heute für die Zeitung «El Tiempo» arbeitet, war 2000 entführt worden, als sie als junge Reporterin auf ein Interview mit inhaftierten Paramilitärs im berüchtigten Gefängnis «La Modelo» in Bogotá wartete. Sie wurde brutal vergewaltigt und gequält. Seitdem kämpfte sie für Gerechtigkeit – und schaffte nun einen Präzedenzfall im jahrzehntelangen bewaffneten Konflikt in Kolumbien.

«Der 18. Oktober 2021 wird als der Tag in die Geschichte eingehen, an dem ein Kampf, der mit einer Straftat an einer einzelnen Person begann, dazu führte, dass die Rechte von Tausenden von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, verteidigt wurden», schrieb Bedoya auf Twitter. Auch der kolumbianische Präsident Iván Duque äusserte sich in dem sozialen Netzwerk.

«Der kolumbianische Staat lehnt jegliche physische und psychische Aggression gegen Frauen ab. Jineth Bedoya hätte niemals entführt und gefoltert werden dürfen», schrieb er. Das Urteil des Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof werde in vollem Umfang befolgt. Im März hatte Kolumbien eine Anhörung Bedoyas verlassen. Der Vertreter des Landes warf den Richtern damals vor, den kolumbianischen Staat zu vorverurteilen.