Freund muss vor GerichtFrau erfriert alleine am Berg – jetzt sprechen ihre Eltern
Sven Ziegler
5.2.2026
Die Frau erfror alleine am Grossglockner.
IMAGO/Andreas Stroh
Eine 33-jährige Salzburgerin starb im Januar 2025 bei einer Wintertour am Grossglockner. Ihr Freund muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Kurz vor Prozessbeginn stellen sich die Eltern des Opfers überraschend hinter den Angeklagten.
Nach dem Tod einer 33-jährigen Salzburgerin bei einer Wintertour auf den Grossglockner beschäftigt der Fall nun die Justiz. Nun muss sich ihr damaliger Freund ab dem 19. Februar vor dem Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
Die Frau war in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2025 rund 30 Meter unterhalb des Gipfels bei Temperaturen von bis zu minus zehn Grad und starkem Wind zurückgelassen worden. Am nächsten Morgen fanden Bergretter sie tot. Laut Ermittlungen war der Angeklagte deutlich erfahrener im hochalpinen Gelände und hatte die Tour geplant.
Überraschend meldeten sich die Eltern des Opfers zu Wort. Gegenüber der «Zeit» betonen sie, ihre Tochter habe Bergtouren geliebt und stets selbst entschieden, welche Unternehmungen sie eingehe. Die Familie versuche weiterhin, das Unglück zu verarbeiten.
«Sie liebte die Klettertouren mit ihrem Freund. Sie konnte immer selbst entscheiden, ob sie eine Tour mitmacht oder nicht», wird sie zitiert. Damit widerspricht die Familie dem Bild einer überforderten oder fremdbestimmten Begleiterin.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Verantwortung jedoch klar beim Angeklagten. Er sei als faktischer Tourenführer anzusehen gewesen und habe mehrere gravierende Fehler begangen. Insgesamt listet die Anklage neun Versäumnisse auf, darunter eine verspätete Startzeit, das Ignorieren schlechter Wetterprognosen sowie das Unterlassen eines rechtzeitigen Tourabbruchs.
Angeklagter bestreitet Fehlverhalten
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Ermittler, dass der Mann seine erschöpfte Partnerin nachts im Sturm zurückliess, ohne sie in einen mitgeführten Biwaksack zu legen oder die Bergrettung unmittelbar zu alarmieren. Auch die Tatsache, dass sein Mobiltelefon zeitweise auf lautlos gestellt war, spielt eine zentrale Rolle in der Anklage.
Die Mutter der Toten macht denn auch deutlich, wie sehr die Familie noch immer mit dem Geschehen ringt. «Unsere Familie arbeitet noch daran, dieses Unglück zu begreifen und dann zu verarbeiten. Wir vermissen unseren Bergfex», sagt sie. Der Begriff steht für die Leidenschaft der Tochter für das Bergsteigen, die ihr Umfeld als zentralen Teil ihres Lebens beschreibt.
Mehrere Bergführer aus der Region sprechen von einer Verkettung tragischer Fehlentscheidungen. Spätestens an einem als «Point of no return» bekannten Abschnitt hätte die Tour abgebrochen werden müssen.
Der Angeklagte bestreitet über seinen Anwalt ein Fehlverhalten. Er habe die Notlage erkannt und Hilfe organisieren wollen. Zu einzelnen Vorwürfen wollte sich die Verteidigung vor Prozessbeginn nicht detailliert äussern.
Vor Gericht wird nun zu klären sein, ob das Verhalten des Angeklagten strafrechtlich relevant war – oder ob es sich um ein tragisches, aber rechtlich nicht schuldhaftes Unglück handelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.