Öffentlicher Dienst Im März haben 1313 Menschen in der Schweiz um Asyl gebeten

su, sda

22.4.2022 - 10:34

1313 Menschen haben im März in der Schweiz um Asyl gebeten. Im Bild eine Asylunterkunft in Basel. (Archivbild)
1313 Menschen haben im März in der Schweiz um Asyl gebeten. Im Bild eine Asylunterkunft in Basel. (Archivbild)
Keystone

1313 Menschen haben im März in der Schweiz um Asyl gebeten. Das waren in etwa gleich viele wie im Februar, aber 372 oder knapp 40 Prozent mehr als im März 2021.

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Die meisten Asylsuchenden kamen aus Afghanistan und aus der Türkei, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mitteilte. Dahinter folgten die Herkunftsländer Eritrea, Syrien und Algerien.

869 Gesuche waren Primärgesuche. Sie wurden unabhängig von anderen Personen gestellt, die ebenfalls in der Schweiz Schutz suchen. Die Sekundärgesuche hingegen sind eine «Folge» von bereits eingereichten Asylgesuchen, etwa bei Geburten oder nach einem Familiennachzug.

1392 Asylgesuche wurden im März erledigt. 393 der betroffenen Personen erhielten Asyl und 309 wurden vorläufig aufgenommen. Das bedeutet, dass ihr Asylgesuch abgelehnt, sie aber vorläufig nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können. Auf 417 Gesuche traten die Behörden nicht ein; davon betrafen 312 so genannte Dublin-Fälle. Erstinstanzlich hängig waren 4439 Gesuche, 13 mehr als im Februar.

Im Rahmen des Resettlement-Programms reisten im März 158 Menschen in die Schweiz ein. Der Bundesrat will in den Jahren 2022 und 2023 bis 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Erstaufnahmeländern aufnehmen. Hinzu kommen 220 Flüchtlinge, die wegen der Pandemie nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.

Status S bei 18 Personen verweigert

Nicht in der Asylstatistik enthalten sind Flüchtlinge aus der Ukraine. Im März erhielten 15'100 von ihnen den Schutzstatus S. 18 Personen wurde der Status S verweigert, weil bei ihnen die Kriterien nicht erfüllt waren, wie das SEM schreibt.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hatte der Bundesrat entschieden, diesen Status per 12. März erstmals zu aktivieren. Schutzsuchende mit Status S müssen kein ordentliches Asylverfahren durchlaufen.