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Die Gemeinden Zürich und Winterthur können ihre Mindestlohn-Regelungen in Kraft setzen. (Symbolbild)
Keystone
Ein Grundsatzentscheid aus Lausanne stärkt die Städte Zürich und Winterthur. Das Bundesgericht hat ihre Mindestlohn-Regelungen als zulässig eingestuft. Wann die neuen Vorgaben in Kraft treten, ist offen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur einen kommunalen Mindestlohn einführen dürfen. In Zürich wird er 23.90 Franken pro Stunde betragen, in Winterthur 23 Franken.
Von der neuen Mindestlohn-Regelung profitieren vor allem Angestellte in Tieflohnbranchen wie der Reinigungsbranche, der Gastronomie oder im Detailhandel. Viele von ihnen sind Frauen. Wann der Mindestlohn genau in Kraft tritt, ist noch offen.
Die Gegner des Mindestlohns haben nach wie vor Zweifel daran, ob dies der richtige Weg zur Bekämpfung von Armut ist. Dies teilten die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur, der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich gemeinsam mit.
Die Verbände würden nun aber konstruktiv bei der Umsetzung mit den Städten Zürich und Winterthur zusammenarbeiten, versprachen sie. Wichtig sei, dass die Lohnkontrollen vor allem bei jenen Branchen stattfänden, die keinen Gesamtarbeitsvertrag kennen würden.
Zudem müsse verhindert werden, dass lokale Unternehmen mit Mindestlohn nicht durch Konkurrenten benachteiligt würden, die keinen Mindestlohn zahlen müssten.