Medien Indiskretionen vor und nach Bundesratssitzungen nehmen zu

jeko, sda

29.4.2021 - 11:13

Blick ins Bundesratszimmer: Vor und nach Bundesratssitzungen gelangen derzeit vergleichsweise viele vertrauliche Informationen an die Medien. Dies stellt auch der Bundesrat fest. (Archivbild)
Blick ins Bundesratszimmer: Vor und nach Bundesratssitzungen gelangen derzeit vergleichsweise viele vertrauliche Informationen an die Medien. Dies stellt auch der Bundesrat fest. (Archivbild)
Keystone

Zwölf Ständerätinnen und Ständeräte der FDP-, der SVP- und der Mitte-Fraktion verlangen vom Bundesrat Massnahmen gegen Indiskretionen. Die Zahl der vertraulichen Informationen, die vor und nach Bundesratssitzung an die Medien gelangten, sei massiv gestiegen.

Keystone-SDA, jeko, sda

Von Einzelfällen könne längst nicht mehr die Rede sein, schreibt Ständerat Benedikt Würth (CVP/SG) zur Begründung seiner Motion. Heute müsse von einem «eigentlichen System von Indiskretionen» gesprochen werden: Regelmässig würden vor und nach Bundesratssitzungen vertrauliche Informationen den Medien zugespielt. Über die Medien werde «Druck aufgebaut und die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung gezielt beeinflusst».

So geschehen sei dies etwa im Zusammenhang mit der Teststrategie, der IT-Lösung für das Impfen oder bei der Covid-App, schreibt Würth weiter. Diese Informationen würden gerne von den Medien aufgenommen. Unterzeichnet haben die Motion 11 weitere Ständerätinnen und Ständeräte.

Grundpfeiler der Schweizer Demokratie

Diese Indiskretionen schadeten den grundlegenden Säulen des politischen Systems der Schweiz, schreibt Würth weiter, «dem Konkordanz- und Kollegialitätsprinzip, dem Föderalismus und der Vertretung schweizerischer Interessen im Ausland».

So werde das Vertrauen in den Bundesrat als Kollegialbehörde durch die Indiskretionen geschwächt, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen gestört und die Verhandlungspositionen der Schweiz geschwächt.

«Gerade in Krisenzeiten führt dies zu einem massiven, zusätzlichen Handicap im Krisenmanagement», hält Würth fest. Entsprechend sei in denjenigen Departementen oder Verwaltungsbereichen, wo «objektiv eine Massierung von Indiskretionen identifiziert wird», zwingend durch eine externe Person eine Administrativuntersuchung zu führen.

Unabhängig von gesetzlichen Anpassungen solle der Bundesrat auf jeden Fall jährlich Auskunft über Zahl und Inhalt der Indiskretionen und die nachfolgenden rechtlichen Verfahren geben. Und zwar in einem spezifischen Bericht zuhanden des Parlaments.

Noch weitere Massnahmen «kaum möglich»

Der Bundesrat verurteile Indiskretionen, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme der Regierung, «und er teilt die Feststellung des Motionärs, dass es in letzter Zeit vermehrt solche gab». Der Bundesrat siehe darin jedoch kein «System von Indiskretionen».

Die Zahl der Indiskretionen hänge insbesondere von der Zahl «brisanter» Themen ab: «Die Corona-Krise und die damit verbundenen Folgen für die ganze Gesellschaft können eine Erklärung sein». Es habe jedoch schon früher «Phasen mit mehr Indiskretionen» gegeben, schreibt der Bundesrat.

Indiskretionen würden im Bundesratskollegium, in den Departementen oder in anderen Gremien regelmässig diskutiert. Klarzustellen, dass Indiskretionen insbesondere «das Vertrauen in die Verwaltung erschüttern und sowohl straf- als auch personalrechtliche Konsequenzen haben», sei die Aufgabe der Bundeskanzlei.

Der Bundesrat und die Verwaltung hätten in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmen getroffen, um Indiskretionen, «insbesondere bezüglich Bundesratsgeschäften», zu erschweren und besser zu ahnden.

So seien etwa Zugriffsrechte auf vertrauliche Geschäfte stärker eingeschränkt und protokolliert worden. «Von geheim-klassifizierten Geschäften erhalten grundsätzlich einzig die Bundesrätinnen, die Bundesräte, der Bundeskanzler und die Vizekanzler nummerierte Papierkopien.»

Weitere Massnahmen lehnt der Bundesrat ab. «Zusätzliche Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel restriktivere Zugriffsrechte, erschweren die für den politischen Prozess notwendige Zusammenarbeit weiter», hält er fest. «Eine umfassende Abstimmung und der Austausch im Rahmen des Ämterkonsultations- oder Mitberichtsverfahrens wären kaum mehr möglich.»

Der Bundesrat lehnt es auch ab, einen Bericht zuhanden des Parlaments zu verfassen, weil «dies kaum zur Eindämmung oder Aufklärung von Indiskretionen beitragen» werde.

Es sei auch nicht zwingend, dass eine Indiskretion aus dem inhaltlich federführenden Departement eines Geschäfts stamme. Zudem werde die Quelle der Indiskretion in den meisten Fällen «bestenfalls vermutet, aber kaum identifiziert», hält der Bundesrat fest.