Initiativrecht Initianten stehen in Kantonen vor unterschiedlich hohen Hürden

razw, sda

18.2.2023 - 10:00

Die Hürde für das Sammeln der nötigen Unterschriften für kantonale Initiativen ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. (Symbolbild)
Die Hürde für das Sammeln der nötigen Unterschriften für kantonale Initiativen ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. (Symbolbild)
Keystone

Die sogenannte «Kinderschutzinitiative» wurde in verschiedenen Kantonen lanciert. Dies mit mehr oder weniger Erfolg. Denn die Anzahl Unterschriften und die Sammelfrist für die Einreichung einer kantonalen Initiative variieren je nach Kanton stark.

Die Kinderschutzinitiativen verlangen, mit kleinen Unterschieden je nach Kanton, dass bei Kindern und Jugendlichen das Maskentragen oder eine Impfung nicht ohne die Zustimmung der Eltern angeordnet werden dürfen.

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Nidwalden ist sie zustande gekommen, während eine ähnliche Initiative in Bern und dem Thurgau scheiterte.

Dabei reichten in Nidwalden 250 Unterschriften und in Bern hat das Initiativkomitee mit rund 3000 Unterschriften die Hürde von 15'000 Unterschriften nicht erreicht. Bei den Vorgaben für eine kantonale Initiative auf Verfassungsebene gibt es grosse Disparitäten.

Vergleich zur Bevölkerungszahl

In Zürich braucht es für das Einreichen einer Initiative im Verhältnis zur Anzahl der Stimmberechtigten am wenigsten Unterschriften. Da reichen 0,65 Prozent der Stimmberechtigten. Weniger als 1 Prozent sind es auch im Aargau, in Basel-Landschaft, in Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden.

Zum Vergleich: in den Kantonen Genf, Tessin, Neuenburg und Jura sind jeweils 3 oder mehr Prozent der Stimmberechtigten nötig für eine kantonale Initiative. Zwischen Zürich und dem Jura ist der Unterschied über das Fünffache.

Um eine Initiative auf Bundesebene einzureichen, sind 100'000 Unterschriften nötig. Das entspricht 1,8 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung der Schweiz. Dafür haben die Initiantinnen und Initianten 18 Monate Zeit.

Sammelfrist als zusätzliche Hürde

Mit dem Zusammenbringen der Unterschriften ist es meistens noch nicht getan, denn diese müssen in der Regel in einer vorgegebenen Frist beim Kanton eingereicht werden.

So haben Initiantinnen und Initianten in Nidwalden zwei Monate Zeit, um die Unterschriften zu sammeln. Weniger als sechs Monate Zeit gibt es auch in den Kantonen Freiburg, Tessin, Waadt, Genf und St. Gallen. Basel-Landschaft kennt mit 24 Monaten die längste Frist. In den Kantonen Schaffhausen, Obwalden, Schwyz, Zug und Appenzell Ausserrhoden gibt es keine Sammelfrist.

Kantonale Eigenheiten

In gewissen Kantonen gibt es nebst der Anzahl Unterschriften und der Sammelfrist noch weitere Eigenheiten, die zu beachten sind. In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden etwa gibt es keine Initiativen, die zu einer Urnenabstimmung führen. Dort kann aber jeweils eine einzelne stimmberechtigte Person an der jährlichen Landsgemeinde einen Antrag stellen, um die Verfassung zu ändern.

Die Kantone Solothurn, Jura und Graubünden kennen nebst der Volksinitiative auch die Gemeindeinitiative. Da können Gemeinden, in Solothurn sind es 10, im Jura 5 und in Graubünden ein Siebtel aller Gemeinden, eine Initiative lancieren.

Genf kennt als einziger Kanton eine Anpassung der Anzahl Unterschriften an das Bevölkerungswachstum. In diesem Kanton sind immer drei Prozent der Stimmberechtigten für die Einreichung einer Initiative nötig. Die Anzahl der benötigten Unterschriften wird somit Jahr für Jahr neu ausgerechnet.

razw, sda