Irrer Streit eskaliertLuxushotel verweigert Leitungswasser – Gast zieht vor Gericht
dpa
27.5.2026 - 12:41
Schenken sie ein, oder schenken sie nicht ein? Das war hier die Frage. (Illustration)
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Darf ein Hotel seinen Gästen Leitungswasser verweigern? Oder ist dann Entschädigung fällig? In Italien sind diese Fragen jetzt geklärt worden – höchstrichterlich.
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27.05.2026, 12:41
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Italiens höchstes Gericht hat einen Streit um Leitungswasser entschieden.
Eine Urlauberin hatte ein Luxushotel verklagt, weil es ihr kein Hahnenwasser servieren wollte.
Die Richter stellten klar: Restaurants und Hotels müssen kein Leitungswasser anbieten.
Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen – jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt. Gäste haben in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Wasser aus dem Hahn, wie der Kassationsgerichtshof in Rom entschied. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit bereits Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.
Über die Feiertage übernachtete die Frau in einem Nobelhotel in dem Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia. Dort hatte sie ein Halbpensionspaket gebucht, Getränke waren dabei allerdings nicht inklusive. Beim Abendessen bat die Touristin mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Italienische Medien berichteten, sie habe sogar angeboten, für den Service extra zu bezahlen.
Touristin verlangte Entschädigung
Das Hotel blieb jedoch konsequent: Auf den Tisch kamen nur Flaschen mit Mineralwasser – zum Preis von etwa sieben Euro. Die Urlauberin zog daraufhin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa, und verlangte rund 2.700 Euro Entschädigung wegen zusätzlicher Kosten und persönlicher Unannehmlichkeiten.
Die Richter liessen die Klage jedoch in mehreren Instanzen abblitzen, was das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte nun klar: Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotel verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Der jeweilige Betrieb entscheidet demnach darüber, ob ein Gast Leitungswasser bekommen kann oder nicht. Die Schadenersatzansprüche der Touristin schlossen die Richter daher aus.