Hohe Bussen drohenItalien verbietet Herstellung und Verkauf von Laborfleisch
dpa/toko
16.11.2023 - 18:59
Kein Fleisch aus dem Labor in Italien. Die Regierung der postfaschistischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch verboten.
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16.11.2023, 18:59
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Die Abgeordnetenkammer in Rom hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, die Herstellung und Verkauf von Laborfleisch verbietet.
Von der Opposition hagelte es dagegen Kritik. Insbesondere die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes wird von ihr bezweifelt.
Verstösse sollen dem Gesetz zufolge mit Geldbussen von bis zu 60'000 Euro (rund 58'000 Franken) sowie der Beschlagnahmung von Ware geahndet werden.
Italiens Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verbietet die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bereits zuvor vom Senat angenommen worden war. Die Diskussion über synthetisches Fleisch spitzte sich zuletzt in Italien zu. Die Opposition lehnte ein Verbot vehement ab. Italien ist damit das erste Land in Europa, das ein solches Verbot einführt, wie die Nachrichtenagentur Ansa meldete.
Für die Herstellung von Fleisch im Labor werden lebenden Tieren Stammzellen entnommen, die in einer Kulturflüssigkeit aus Fetten, Aminosäuren, Vitaminen, Mineralien und Zucker landen. Dort vermehren sie sich und wachsen zu Muskelgewebe heran. Für Fleisch aus dem Labor müssten daher keine Tiere getötet werden, was von Tierschützern befürwortet wird. Auch der Umweltaspekt wird oft hervorgehoben.
Politiker der Regierungsparteien zeigten sich nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer erfreut. «Uns geht es dabei um den Schutz unserer Tradition, unserer Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener», sagte etwa der Lega-Politiker Davide Bergamini.
Von der Opposition hagelte es dagegen Kritik. Insbesondere die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes wird von ihr bezweifelt. Es könne zudem mit einem pauschalen Verbot gegen internationales Recht sowie europäische Vorschriften verstossen, so dass ein Konflikt mit der EU-Kommission drohen könnte.
Verstösse sollen dem Gesetz zufolge mit Geldbussen von bis zu 60'000 Euro (rund 58'000 Franken) sowie der Beschlagnahmung von Ware geahndet werden.