SozialversicherungenIV-Eingliederung: Mehr Erwerbstätige und mehr Sozialhilfe-Bezüger
cz, sda
17.11.2020 - 13:56
Aufgrund der vermehrten Eingliederungsmassnahmen der IV sind verhältnismässig mehr Personen nach der IV-Anmeldung wirtschaftlich unabhängig. Gleichzeitig leben aber auch mehr Personen vier Jahre nach der IV-Anmeldung ohne IV-Rente und ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen. (Symbolbild)
sda
Die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) haben dazu geführt, dass mehr Personen wieder erwerbstätig waren. Der Anteil von Personen, die Sozialhilfe bezogen, nachdem sie keine IV-Rente mehr erhielten, stieg allerdings ebenfalls an.
Mit der vierten und vor allem der fünften IV-Revision 2004 und 2008, aber auch mit der IV-Revision 6a im Jahr 2012 wurde die Eingliederungsarbeit der IV massiv verstärkt. Immer mehr Versicherte erhielten in der Folge von der IV Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes und bei der Wiedereingliederung anstelle einer Rente.
Der nun publizierte Forschungsbericht «Entwicklung der Übertritte von der Invalidenversicherung in die Sozialhilfe» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hat untersucht, ob es dabei gelungen ist, die Erwerbsfähigkeit dieser Personen dauerhaft zu erhalten oder ob es zu einer Verschiebung von der IV insbesondere in die Sozialhilfe gekommen ist.
Gewünschte und unerwünschte Folgen
Die Fokussierung der IV auf die Eingliederung hat, wie das BSV in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt, einerseits die gewünschte Wirkung gezeigt. Von den Versicherten, die sich 2014 bei der IV angemeldet hätten, seien vier Jahre später 58 Prozent erwerbstätig gewesen und hätten keine IV-Rente bezogen. Bei Personen mit einer IV-Anmeldung im Jahr 2005 habe dieser Anteil erst bei 50 Prozent gelegen.
Allerdings sei auch die Zahl der Personen gestiegen, die Sozialhilfe bezogen, nachdem sie von der IV keine Rente erhalten hatten. Ihr Anteil habe von 11,6 Prozent auf 14,5 Prozent zugenommen, stellt das BSV fest.
Im Vergleich zu früher seien also verhältnismässig mehr Personen nach der IV-Anmeldung wirtschaftlich unabhängig, schlussfolgert das BSV. Gleichzeitig lebten aber auch mehr Personen vier Jahre nach der IV-Anmeldung ohne IV-Rente und ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen. Bei den Versicherten mit einer IV-Anmeldung 2006 habe dieser Anteil bei 40 Prozent gelegen, bei jenen mit IV-Anmeldung 2013 mit 43 Prozent leicht höher.
Schätzungsweise rund 7500 mehr Sozialhilfe-Bezüger
Basierend auf einem Schätzmodell, das IV-externe Faktoren der Entwicklung eliminiert, kann laut dem BSV davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2017 schätzungsweise etwa 5450 Personen Sozialhilfe bezogen, weil sie wegen den eingliederungsorientierten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre die Bedingungen für eine IV-Rente nicht mehr erfüllt haben.
Das sind laut BSV rund 3 Prozent der Sozialhilfefälle im Jahr 2017 oder etwa 1,5 Prozent der rund 360'000 Versicherten, die sich zwischen 2006 und 2013 bei der IV angemeldet hatten. Im Beobachtungszeitraum seien darüber hinaus rund 2000 Personen in die Sozialhilfe übergetreten, nachdem die IV deren Rente aufgehoben habe.
Eingliederungsbemühungen werden fortgesetzt
Es sei richtig und zielführend, dass die IV-Versicherte mit gesundheitlichen Problemen möglichst frühzeitig erfasst würden und versucht werde, mit gezielten Massnahmen die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, schreibt das BSV. Unterstützungs- und Eingliederungsangebote müssten noch besser ausgestaltet und gezielter eingesetzt werden, um Versicherte, die nicht mehr erwerbstätig seien, in die Erwerbstätigkeit zurückzuführen.
Laut der Studie ist die Zahl der IV-Anmeldungen zwischen 2005 und 2017 um rund ein Drittel auf 57'000 gestiegen. Rund ein Drittel der Personen, die sich bei der IV angemeldet hatten, erhielten binnen vier Jahren eine Leistung der IV.
Dabei nahmen die externen Eingliederungsmassnahmen von 8 Prozent im Jahr 2005 auf 23 Prozent bei den 2014 angemeldeten Versicherten zu. Die Zahl der IV-Renten bei diesen Gruppen ging von 26 auf 15 Prozent zurück.
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