1,5 Millionen Euro StrafeKameras im Wiener Ikea sollen Tausende Karten-PIN-Codes gefilmt haben
Samuel Walder
14.10.2025
Eine Ikea-Filiale in Wien soll die PIN-Codes von Tausenden Kunden gefilmt haben.
Ikea
Versteckte Kameras, gefilmte Pin-Eingaben und tausende Betroffene: Das Bundesverwaltungsgericht hat Ikea in Wien wegen schwerwiegender Datenschutzverstösse zu einer Millionenstrafe verurteilt.
Ikea wurde vom österreichischen Bundesverwaltungsgericht wegen illegaler Videoüberwachung in der Filiale am Wiener Westbahnhof zu 1,5 Millionen Euro Strafe und 150'000 Euro Verfahrenskosten verurteilt.
Kameras filmten laut Gericht über Monate hinweg Kundinnen und Kunden, teils inklusive deren PIN-Eingaben, und verletzten damit massiv den Datenschutz.
Ikea bestreitet die Vorwürfe, schiebt die Verantwortung auf eine Subfirma und will Berufung einlegen – das Urteil gilt als deutliches Signal für strengeren Datenschutz.
Der schwedische Möbelriese Ikea steht wegen illegaler Videoüberwachung am Pranger: Die Filiale am Wiener Westbahnhof soll Passant*innen und Kund*innen über Monate hinweg heimlich gefilmt haben – inklusive ihrer PIN-Eingaben an der Kasse. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein hartes Urteil gefällt: 1,5 Millionen Euro Strafe plus 150'000 Euro Verfahrenskosten, wie «Heute» berichtet.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat eine Kamera im Kassenbereich tatsächlich die PIN-Eingaben von identifizierbaren Kund*innen erfasst und für ganze 72 Stunden gespeichert. Insgesamt stellte das Gericht 28 Datenschutzverstösse fest – eine massive Verletzung der Privatsphäre, die laut BVwG Tausende Menschen betraf.
Überwachung ohne rechtliche Basis
Und es kommt noch dicker: Laut Urteil überwachten weitere Kameras ohne rechtliche Grundlage Bereiche – darunter den Eingang, Nebenzugänge sowie sogar eine Tram- und eine U-Bahn-Station in der Nähe. Teilweise war der Kamera-Blickwinkel so weit, dass von Datenschutz keine Rede mehr sein konnte. Die Begründung von Ikea – etwa zur Schneeräumkontrolle – hielt das Gericht für unzureichend.
Zudem fehlte in mehreren Aufnahmen jegliche digitale Verpixelung, obwohl unbeteiligte Personen klar erkennbar waren.
Ikea zeigt auf externe Firma
Ikea weist die Vorwürfe weitgehend zurück. Man habe keine personenbezogenen Daten verarbeitet, behauptet das Unternehmen. Öffentlichkeitschefin Christina Strauss erklärte: «Durch unser System war gar keine Identifizierung möglich – somit auch keine Datenschutzverletzung.» Die Verantwortung schiebt Ikea einem ehemaligen Mitarbeiter einer externen Sicherheitsfirma zu – dieser sei jedoch nicht in der Lage gewesen, die vorgeschriebenen technischen Schutzmassnahmen umzusetzen.
Die Richter sahen das anders: Zwischen 25. März und 25. Mai 2022 sollen Zehntausende Menschen erkennbar aufgenommen worden sein. Besonders brisant: Die Überwachungsanlage sei in Betrieb gegangen, bevor eine datenschutzrechtliche Bewertung vorlag.
Ikea will in Berufung gehen
Zwar wurde kein konkreter Missbrauch der aufgezeichneten PINS festgestellt, auch sei niemand finanziell zu Schaden gekommen. Doch das Gericht wertete den Eingriff in die Privatsphäre als erheblich – trotz Ikeas Kooperationsbereitschaft und der nachträglichen Löschung der Aufnahmen.
Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Ikea kündigte Revision an und bezeichnet die Strafe als «deutlich überzogen». Datenschutz stehe bei Ikea an erster Stelle, heisst es. Doch das BVwG setzt mit seinem Urteil ein klares Zeichen: Wer überwacht, muss sich auch an die Regeln halten.
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