Coronavirus – Schweiz Kanton Zug passt Quarantäneregeln den BAG-Empfehlungen an

ed, sda

1.1.2022 - 15:08

Nach anderen Kantonen hat auch Zug die Quarantänefristen den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) angepasst. Geboosterte und Menschen, deren zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne. (Archivbild)
Nach anderen Kantonen hat auch Zug die Quarantänefristen den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) angepasst. Geboosterte und Menschen, deren zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne. (Archivbild)
Keystone

Auch der Kanton Zug folgt den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und passt die Quarantäneregeln an. Die Dauer wird von zehn auf sieben Tage reduziert und in Quarantäne müssen nur noch Haushaltsangehörige und sehr enge Kontakte.

Keystone-SDA, ed, sda

Ausgenommen von der Quarantäne sind Menschen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrischungsimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Menschen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Landammann Martin Pfister wünscht sich eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene, um Verwirrung zu vermeiden, wie aus einer Mitteilung der Zuger Behörden hervorgeht.

Die Omikron-Variante des Coronavirus führe schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, welche diese Anpassungen nötig machten, heisst es zur Begründung. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden.

Das Contact Tracing des Kantons Zug werde weiterhin alle angesteckten Menschen innert 24 Stunden nach Ansteckungsnachweis per SMS informieren. Dabei erhalten sie auch Verhaltensregeln und werden gebeten, die engen Kontaktpersonen zusammenzustellen, um so die Arbeit des Contact Tracings zu vereinfachen.

Bereits vor Zug haben die Kantone Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura eine Verkürzung der Quarantänefrist gemäss den BAG-Empfehlungen beschlossen.