USAKapitol-Ausschuss gegen Trump: Luft für Ex-Präsidenten wird dünner
SDA
20.12.2022 - 08:21
Nein, der Untersuchungsausschuss zur Kapitol-Attacke kann Donald Trump nicht vor Gericht bringen. Er kann dem Justizministerium nur empfehlen, den Ex-Präsidenten der USA anzuklagen. Nicht mehr, nicht weniger. Und doch ist das Vorgehen des Gremiums bemerkenswert – und in der Geschichte der Vereinigten Staaten einzigartig. Der Ausschuss des Repräsentantenhaus wirft dem 76-Jährigen vier schwerwiegende Straftaten vor und setzt damit das Justizministerium unter Druck. Sollte Trump jemals wegen des Vergehens der Aufruhr verurteilt werden, dürfte er kein politisches Amt in den USA mehr ausüben. Doch wer glaubt, dass Trumps Kandidatur für das Weisse Haus damit ins Rutschen gerät, sollte vorsichtig sein.
Keystone-SDA
20.12.2022, 08:21
SDA
Fast zwei Jahre ist es nun her, dass ein gewalttätiger Mob das Kapitol in der US-Hauptstadt Washington stürmte. Als Folge der Krawalle am 6. Januar 2021 kamen fünf Menschen ums Leben. Es waren zwei lange Jahre, in denen es für Trump keine strafrechtlichen Konsequenzen gab. «Präsident Trump hat die Flamme entzündet. Er goss Benzin über das Feuer und sass stundenlang im Speisesaal des Weissen Hauses und sah zu, wie das Feuer brannte», sagt die Demokratin Elaine Luria bei der letzten öffentlichen Anhörung des Untersuchungsausschusses am Montag. Und auch heute noch würde Trump diese Flammen mit seinen Lügen weiter anfachen.
Anderthalb Jahre lang hat das Gremium akribisch Beweise gesammelt, eigenen Angaben nach mehr als 1000 Zeuginnen und Zeugen verhört. In mehreren öffentlichen Anhörungen, die als TV-Spektakel inszeniert waren, präsentierte der Ausschuss seine Beweise. Zum Finale zeigte er nun eine Art Best-of und kam zu dem Schluss: Der Republikaner Trump hat gewusst, dass er die Präsidentenwahl 2020 gegen seinen demokratischen Herausforderer Joe Biden verloren hat. Er hat das Justizministerium und Angestellte der Regierung unter Druck gesetzt. Er hat einen Mob auf das Kapitol gehetzt, in der Hoffnung, dass dieser für ihn erreicht, was er selbst nicht geschafft hat: das Wahlergebnis zu kippen.
Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die Trump selbstredend alle zurückweist. Dass der Ausschuss nun das Justizministerium auffordert, Trump deswegen strafrechtlich zu verfolgen, ist beispiellos. «Andererseits hat auch noch nie in unserer Geschichte ein Präsident versucht, die friedliche Machtübergabe zu verhindern», schreibt die «Washington Post» in einem Meinungsstück. Wenn Sonderermittler Jack Smith nun entscheide, Trump nicht anzuklagen, müsse er erklären, warum sein Urteil von dem des Ausschusses abweiche. Smith prüft aktuell Trumps Verhalten rund um die Wahl und den 6. Januar 2021.
Trump möchte noch einmal Präsident der USA werden. Er hat seine Kandidatur für die Wahl 2024 im November erklärt. Die Vorwürfe gegen ihn tut er als politische Verfolgung ab. Und ja, in dem Ausschuss sitzen sieben Demokraten und nur zwei Republikaner. Das liegt vor allem daran, dass die Republikaner im Kongress das Gremium mehr oder weniger von Anfang an torpediert haben. Im Januar kommt ein neuer Kongress zusammen, die Demokraten haben ihre Mehrheit im Repräsentantenhaus verloren. Der Kapitol-Ausschuss ist dann Geschichte. Er musste nun handeln und entscheiden, ob er das letzte Register zieht und dem Ministerium die strafrechtliche Verfolgung Trumps empfiehlt.
Es ist völlig offen, wann das Justizministerium eine Entscheidung über sein weiteres Vorgehen trifft. Die Vorwürfe des Ausschusses an sich dürften dem Ministerium aber nicht neu sein – es prüft mögliche Vergehen selbst schon seit Monaten. Fest steht: Anklage gegen Trump wird es nur erheben, wenn es sich seiner Sache zu hundert Prozent sicher ist. Und selbst dann dürfte ein langer Rechtsstreit folgen, bevor Trump rein theoretisch im Gefängnis landen könnte. Eine Anklage allein reicht auch nicht aus, um Trump für das Rennen ums Weisse Haus oder das Amt zu disqualifizieren. Entscheidend ist, wegen was Trump verurteilt würde.
Ein Zusatzartikel der US-Verfassung sagt, niemand, der einen Eid auf die Verfassung geleistet habe, und sich an einer Aufruhr oder einer Rebellion gegen diese beteiligt habe, dürfe US-Präsident werden. Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass der Ausschuss Trump wegen Aufruhr vor Gericht bringen will. Doch selbst wenn er deswegen verurteilt würde, dürfte es erbitterte rechtliche Auseinandersetzungen darüber geben, ob dieser Zusatzartikel der Verfassung auf Trump zutrifft oder nicht.
Trump hat aber noch diverse andere juristische Baustellen, die für ihn zum Problem werden könnten – dazu gehört auch der Streit um Regierungsdokumente. Es gibt ein Bundesgesetz, das jedem verbietet, der wegen der willentlichen Entfernung von Regierungsunterlagen verurteilt wurde, ein politisches Amt auszuüben. Sonderermittler Smith prüft auch, ob Trump wegen Verstosses gegen dieses Bundesgesetz vor Gericht soll. Denn bei einer Durchsuchung von Trumps Privaträumen in seinem Golfclub Mar-a-Lago beschlagnahmte die Bundespolizei FBI auch Dokumente mit den Vermerken «Geheim» und «Streng Geheim» aus seiner Amtszeit.
Doch selbst wenn Trump in diesem Fall verurteilt würde, muss das noch nichts heissen. Denn einige Juristinnen und Juristen argumentieren, dass die Verfassung Bundesgesetze aussticht – und in dieser findet sich nichts über die Mitnahme von Regierungsdokumenten als Ausschlusskriterium für ein politisches Amt. Auch hier dürften am Ende Gerichte das letzte Worte haben. Es stellt sich im Moment also eher die Frage, inwieweit das juristische Gezerre und das Vorgehen des Kapitol-Ausschusses Trump in seiner Partei – und letztlich bei den Wählerinnen und Wählern – schaden. Das wird erst die Zeit zeigen.
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