Anzeige eingereicht Karrikatur von «Charlie Hebdo» zu Crans-Montana sorgt für Entrüstung

Sven Ziegler

12.1.2026

Das war der Nationale Trauertag

Das war der Nationale Trauertag

Bewegte Menschen, bewegende Worte und hoher Staatsbesuch aus Frankreich. Das war der Nationale Trauertag in Gedenken an die Opfer des Unglücks von Crans-Montana.

09.01.2026

Eine Karikatur des französischen Satiremagazins «Charlie Hebdo» zur Brandkatastrophe von Crans-Montana sorgt für Empörung. Zwei Personen aus dem Wallis haben nun Strafanzeige eingereicht – wegen mutmasslicher Verletzung der Menschenwürde.

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Sven Ziegler, Carsten Dörges

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • «Charlie Hebdo» veröffentlichte eine Karikatur mit Bezug zur Brandtragödie von Crans-Montana.
  • Zwei Walliser haben bei der Justiz Strafanzeige eingereicht und berufen sich auf das Schweizer Strafrecht.
  • Die Anzeige wirft dem Magazin vor, das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen zu verhöhnen.

Das jüngste Titelbild des französischen Satiremagazins «Charlie Hebdo» hat in der Schweiz heftige Reaktionen ausgelöst. Die Zeichnung nimmt Bezug auf die Brandkatastrophe von Crans-Montana, bei der in der Silvesternacht mindestens 40 Menschen ums Leben kamen.

Auf der Karikatur sind zwei brennende Skifahrer zu sehen, die einen Hang hinabfahren. Überschrieben ist das Bild mit der Formulierung «Komödie des Jahres». In sozialen Netzwerken wurde die Darstellung rasch als pietätlos und verletzend kritisiert.

Anzeige bei der Walliser Justiz

Wie die Zeitung «Le Nouvelliste» berichtet, haben Béatrice und Stéphane Riand – eine Autorin und ein Anwalt aus dem Wallis – Strafanzeige eingereicht. In der Anzeige halten sie fest, sie handelten «nicht nur als Walliser Bürger, sondern auch als Eltern, die sich mit dem Leid der vom Drama von Crans-Montana betroffenen Familien solidarisch zeigen».

Die Karrikatur von «Charlie Hebdo» sorgt für Empörung.
Die Karrikatur von «Charlie Hebdo» sorgt für Empörung.
Charlie Hebdo / Petar Marjanovic / Bildmontage blue News

Nach ihrer Auffassung erfüllt die Karikatur den Tatbestand von Artikel 135 des Schweizer Strafgesetzbuches. Dieser betrifft die Herstellung und Verbreitung gewalttätiger Darstellungen, welche die Menschenwürde schwer verletzen. Verschärfend wirke laut Anzeige, dass sich das Motiv auf eine reale Tragödie mit zahlreichen minderjährigen Opfern beziehe.

Satiremagazin mit langer Kontroverse-Geschichte

«Charlie Hebdo» ist für provokante und oft bewusst grenzüberschreitende Karikaturen bekannt. Das Magazin beruft sich regelmässig auf die Presse- und Meinungsfreiheit, ist jedoch in der Vergangenheit mehrfach wegen Darstellungen zu realen Gewalttaten oder Todesfällen in die Kritik geraten.

Ob die Anzeige in der Schweiz zu strafrechtlichen Konsequenzen führt, ist offen. Die zuständigen Behörden haben sich bislang nicht dazu geäussert