EinkaufstourismusFür Käufe unter 50 Euro gibt es keine Mehrwertsteuer mehr zurück
SDA
31.7.2019 - 11:23
Die deutsche Regierung will den Zoll entlasten und den Verkehr an der Grenze flüssiger machen. Darum können Schweizer Einkaufstouristen künftig erst ab 50 Euro die Mehrwertsteuer zurückfordern.
Künftig sollen Nicht-EU-Bürger in Deutschland bei Einkäufen die Mehrwertsteuer erst zurückbekommen, wenn ein Einkauf die Marke von 50 Euro erreicht. Dies zielt vor allem auf die Schweiz. Eine Untergrenze war schon länger diskutiert worden, der Betrag sollte nach ersten Berichten aber deutlich höher liegen.
Wenn Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, bekommen sie die Mehrwertsteuer zurück. Dafür erhalten sie in den Geschäften einen Ausfuhrkassenzettel – der wegen seiner Farbe umgangssprachlich auch grüner Zettel genannt wird -, den sie wiederum beim Zoll vorlegen müssen. Das sorgt in den Städten der Grenzregion zur Schweiz und vor den Grenzübergängen regelmässig für Staus und lange Schlangen.
In der Regierungsvorlage heisst es, in Deutschland sei es insbesondere im Grenzgebiet zur Schweiz wegen des Preisgefälles in den vergangenen zehn Jahren zu steigenden Abfertigungszahlen gekommen. Bei Einführung einer Wertgrenze sollen die Ausfuhrkassenzettel mit darunterliegenden Werten entfallen. Dies solle den Zoll entlasten und die Verkehrslage verbessern.
Touris aufgepasst – was auf Reisen alles verboten sein kann
Kaffee kochen für 1'000 Euro: Das gönnten sich zwei Backpacker kürzlich unter einer Brücke in Venedig. Mit der saftigen Strafe zum Heissgetränk hatten die beiden nicht gerechnet. Was sie nicht wussten: Picknicken an historischen Plätzen in Italien ist verboten. Auch in anderen Ländern kann Unkenntnis für Touristen teuer werden, wie unsere Galerie zeigt.
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Dass in Singapur Kaugummikauen unter Strafe steht, hat sich herumgesprochen. Aber auch wer seine Mitmenschen mit Musik oder anderen Geräuschen nervt, läuft Gefahr, ein Bussgeld bis zu 1'000 Singapur-Dollar (ca. 725 Euro) zahlen zu müssen. Wer auch noch «obszöne Lieder oder Balladen» von sich gibt, riskiert gar drei Monate Haft.
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In England ist es nicht ratsam, betrunken in der Öffentlichkeit angetroffen zu werden. Unter diese Vorschrift fallen auch alle «licensed premises» – also Pubs, Kneipen oder Restaurants, wo Alkoholkonsum ja eigentlich dazugehört. Am besten in Massen, sonst droht ein Bussgeld.
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Wie ein Zombie aufs Handy zu starren und die Strasse zu überqueren, kann in manchen Ländern nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Zum Beispiel in Litauen, hier müssen Fussgänger mit bis zu zwölf Euro rechnen, wenn sie die Fahrbahn überqueren und dabei ein mobiles Gerät nutzen.
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Wer mit Softdrinks im Gepäck nach Nigeria reist, der verstösst gegen das Gesetz. Auch Kugelschreiber und Seife stehen dort auf der umfangreichen Verbotsliste des Zolls.
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Reiseratgeber im Internet haben auch für Deutschland-Touristen einen Tipp: Vor Fahrten auf der Autobahn immer auf ausreichend Sprit achten. Tatsächlich drohen bei Halten oder Parken Bussgelder – und ein leerer Tank, den man ja vermeiden kann, wird nicht als Panne anerkannt.
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In Trinidad und Tobago ist militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Wer sie mitbringt, kauft oder trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - und die Klamotten werden beschlagnahmt, warnt das Auswärtige Amt.
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Ganz ohne Klamotten lässt man sich besser nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden erwischen. Dort darf - nach höchstrichterlichem Urteil von 2014 – die kantonale Vorschrift über «grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit» auch auf Nacktwanderer angewandt werden.