Deutschland Konflikt um teilbesetztes Berliner Haus spitzt sich zu

SDA

16.6.2021 - 17:19

Polizisten gehen in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain mit einemn Rammbock neben einer Barrikade entlang. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Polizisten gehen in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain mit einemn Rammbock neben einer Barrikade entlang. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Keystone

Rauchschwaden ziehen durch die Strasse, Böller explodieren – der Konflikt um das teilbesetzte Haus «Rigaer Strasse 94» in Berlin spitzt sich zu.

Keystone-SDA

Nach ersten Schätzungen der Polizei griffen etwa 200 Vermummte die Einsatzkräfte am Mittwochvormittag mit massiven Steinwürfen von Dächern und Strasse an. Zudem errichteten Vermummte Barrikaden an drei Stellen auf der Rigaer Strasse im Stadtteil Friedrichshain und zündeten sie an, sagte Polizeisprecherin Anja Dierschke. Anfangs mussten sich Polizisten teilweise zurückziehen.

60 Beamte wurden laut Polizei verletzt. Später löschte sie die Feuer mit einem Wasserwerfer, mit dem Räumfahrzeug räumte sie Barrikaden weg. Am Nachmittag kontrollierte die Polizei die umliegenden Dächer, um sicherzugehen, dass von dort keine gelagerten Steine herabfallen.

Wegen des Konflikts sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel seine Teilnahme an der Innenministerkonferenz am Mittwoch ab. Das teilte seine Verwaltung über Twitter mit. «Wer Autoreifen anzündet, kämpft nicht für linke Freiräume, sondern drangsaliert den eigenen Kiez», sagte Geisel.

Für Donnerstagmorgen ab 8.00 Uhr ist eine Brandschutzprüfung in dem Haus angekündigt. Die Bewohner aus der linksradikalen Szene hatten zuvor Widerstand dagegen angekündigt. Von Mittwochnachmittag bis Freitagabend verhängte die Polizei daher eine Sperrzone mit einem Demonstrationsverbot um das Haus. Zugang zum abgesperrten Bereich haben nur Anwohner.

Am Mittwoch stand noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über eine Beschwerde der Hausbewohner gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts aus. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, die Brandschutzprüfung sei zulässig und nicht zu beanstanden.