Lärm Lärmkommission fordert möglichst bald strengere Lärm-Grenzwerte

tl, sda

9.12.2021 - 12:45

Vor allem Fluglärm stört die Bevölkerung. Darum fordert die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung strengere Grenzwerte. (Symbolbild)
Vor allem Fluglärm stört die Bevölkerung. Darum fordert die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung strengere Grenzwerte. (Symbolbild)
Keystone

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) dringt auf strengere Grenzwerte, vor allem bei Eisenbahn- und Fluglärm. Der Grund: Die wissenschaftlichen Grundlagen der geltenden Grenzwerte seien veraltet. Und die Kommission fordert Tempo bei der Umsetzung.

9.12.2021 - 12:45

Empfehlungen für eine Anpassung dieser Grenzwerte stellte die EKLB am Donnerstag in ihrem Bericht «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm» der Öffentlichkeit in Bern vor.

Trotz sichtlichen Erfolgen der Lärmbekämpfung in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten seien immer noch viele Menschen schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt, hiess es in einer Mitteilung der EKLB vorab.

Für Strassenlärm empfiehlt die EKLB in reinen Wohngebieten am Tag einen gegenüber der bisherigen Regelung mehr oder weniger gleich bleibenden Immissionsgrenzwert. Während der Nacht soll der Grenzwert strenger werden.

Beim Eisenbahnlärm hingegen wird empfohlen, sowohl die Tages- als auch die Nachtperiode strenger zu beurteilen. Auch der Fluglärm soll gemäss Empfehlung sowohl am Tag als auch in der Nacht strenger beurteilt werden als bisher.

Der Grund für diese Verschärfungen sei, so die EKLB, dass sich die Menschen vor allem vom Eisenbahn- und Fluglärm seit einigen Jahrzehnten immer mehr belästigt fühlten.

Verlängerung der Nachtruhe

Die EKLB empfiehlt weiter, die Beurteilungszeit für die Nachtperiode für alle Verkehrslärmarten prinzipiell auf den Zeitraum von 22.00 bis 7.00 Uhr und damit auf eine 9-stündige Dauer auszudehnen. Gleichzeitig soll die Tagesperiode auf den Zeitraum von 7.00 bis 22.00 Uhr und damit von heute 16 auf 15 Stunden verkürzt werden.

Neu wird vorgeschlagen, für Fluglärm ausser den bisherigen drei Nachtstunden (22.00 bis 23.00 Uhr, 23.00 bis 24.00 Uhr und bis 6.00 Uhr) auch die Morgenstunde zwischen 6.00 und 7.00 Uhr mit einem gesonderten 1-Stunden-Grenzwert zu belegen.

Die EKLB ist allerdings der Meinung, dass am bisherigen Grenzwertschema mit den zwei Zeitperioden Tag und Nacht sowie den drei Arten von Belastungsgrenzwerten (Planungswert, Immissionsgrenzwert, Alarmwert) festgehalten werden sollte.

Die Kommission spricht sich auch dafür aus, dass die Empfindlichkeitsstufen beibehalten werden, die als raumplanerisches Instrument aus ihrer Sicht eine wichtige Funktion erfüllen.

Einheitlicher Schutz gefordert

Sie erkennt aber die Wichtigkeit eines einheitlichen Schutzes des Wohnens vor Lärm. Entsprechend empfiehlt sie, dass die Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm in reinen Wohngebieten und in gemischten Wohn- und Gewerbegebieten gleichgesetzt werden.

Nun drückt die EKLB aufs Tempo. Die Vorschläge seien rasch umzusetzen, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Die EKLB sei sich aber bewusst, dass die Umsetzung der Empfehlungen zum Teil erhebliche Auswirkungen haben könne, vor allem auf die Verkehrsinfrastrukturen und die Siedlungsentwicklung.

tl, sda