Die Steuerbelastung in der Schweiz ist im Durchschnitt leicht rückläufig. Nach wie vor geht knapp jeder vierte Einkommensfranken an die öffentliche Hand. (Themenbild)
Mit einer Steuerbelastung von elf Prozent bleibt der Kanton Zug die Steueroase schlechthin in der Schweiz. (Archivbild)
Die Genferinnen und Genfer liefern dem Staat am meisten Steuern in der Schweiz ab. Mehr als jeder dritte Einkommensfranken geht an Kanton und Gemeinden. (Archivbild)
Leicht rückläufige Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden - Gallery
Die Steuerbelastung in der Schweiz ist im Durchschnitt leicht rückläufig. Nach wie vor geht knapp jeder vierte Einkommensfranken an die öffentliche Hand. (Themenbild)
Mit einer Steuerbelastung von elf Prozent bleibt der Kanton Zug die Steueroase schlechthin in der Schweiz. (Archivbild)
Die Genferinnen und Genfer liefern dem Staat am meisten Steuern in der Schweiz ab. Mehr als jeder dritte Einkommensfranken geht an Kanton und Gemeinden. (Archivbild)
Die öffentliche Hand knöpft den Steuerzahlern in der Schweiz im Durchschnitt nach wie vor knapp jeden vierten Franken ihres Einkommens ab. Steueroasen bleiben die Zentralschweizer Kantone, Steuerhöllen einige Westschweizer Kantone sowie Basel-Stadt.
Insgesamt sei die Steuerbelastung im neusten Referenzjahr leicht rückläufig, teilte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Donnerstag mit. Die Ausschöpfung des sogenannten Ressourcenpotenzials sank um 0,2 auf durchschnittlich 24,7 Prozentpunkte.
In 17 Kantonen hat die Steuerbelastung gemäss Steuerausschöpfungsindex 2021 abgenommen, am deutlichsten im Kanton Bern. Gestiegen ist die Belastung in acht Kantonen, am meisten in Freiburg und Schwyz. Das Ressourcenpotenzial widerspiegelt das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen.
Nach wie vor deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt liegen die Zentralschweizer Kantone. Am steuergünstigsten bleibt der Kanton Zug mit einer Belastung von elf Prozent. Am anderen Ende der Skala bleibt der Kanton Genf Spitzenreiter mit einem Abgabeanteil von 34,1 Prozent.
Grundlage für die Berechnungen des Steuerausschöpfungsindexes 2021 bildet der Mittelwert der Steuerbemessungsjahre 2015 bis 2017. Die EFV stützt sich dabei auf die Zahlen des Finanzausgleichs und der Finanzstatistik.
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