Vaduz Liechtensteins Ex-Aussenministerin steht vor Gericht

lm, sda

27.1.2021 - 04:01

Aurelia Frick, ehemalige Aussenministerin von Liechtenstein, muss sich wegen hoher Ausgaben für Berater verantworten.
Aurelia Frick, ehemalige Aussenministerin von Liechtenstein, muss sich wegen hoher Ausgaben für Berater verantworten.
Bild: Keystone

Liechtensteins ehemalige Aussenministerin steht in Vaduz vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Aurelia Frick und ihrem einst engsten Gefolgsmann René Schierscher Missbrauch der Amtsgewalt vor.

Liechtensteins ehemalige Aussenministerin Aurelia Frick muss sich am heutigen Mittwoch in Vaduz vor dem Kriminalgericht verantworten. Sie ist laut Staatsanwaltschaft angeklagt des Missbrauchs der Amtsgewalt. Die 45-jährige ehemalige Regierungsrätin und ihr Generalsekretär sollen zwischen September 2018 und Anfang Juli 2019 Rechnungen vor allem für Beraterdienste bezahlt haben, ohne vorher die dafür erforderlichen Regierungsbeschlüsse einzuholen. Der Prozess bildet den juristischen Abschluss der sogenannten «Berateraffäre», die am 2. Juli 2019 politisch bereinigt wurde.

Damals hatte das Liechtensteiner Parlament, der 25-köpfige Landtag, der Aussen-, Justiz- und Kulturministerin an einer ganztägigen Sondersitzung das Vertrauen entzogen. 23 Abgeordnete stimmten ab. Die Regierungsrätin erhielt lediglich zwei Stimmen, die sie unterstützten. Am Ende war sie auch von ihrer Partei, der Fortschrittlichen Bürgerpartei von Regierungschef Adrian Hasler, fallen gelassen worden wie eine heisse Kartoffel.

Erbprinz Alois hatte der Absetzung Fricks am Abend nach der Sondersitzung des Parlaments zugestimmt. Er sehe die für eine erfolgreiche Regierungsarbeit notwendige Vertrauensbasis nicht mehr als gegeben, liess der Thronfolger in einer Mitteilung verlauten.

Bei ihrem Ausscheiden war die damalige Aussenministerin mit zehn Jahren das dienstälteste Regierungsmitglied. Mit ihr auf der Anklagebank sitzt ihr ehemaliger Generalsekretär René Schierscher. Beide weisen jede Schuld von sich.

Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

Sollte die in Ungnade gefallene Aussenministerin wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Für die Gerichtsverhandlung sind zehn Stunden reserviert. Der Prozess findet nicht im Gerichtsgebäude in Vaduz statt. Er wurde wegen der Corona-Pandemie in den grösseren Vaduzer Saal verlegt.

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