Coronavirus – SchweizMaskenpflicht ab der fünften Klasse im Kanton Solothurn
mk, sda
21.1.2021 - 16:08
Primarschülerinnen und -schüler ab der fünften Klasse im Kanton Solothurn müssen ab kommendem Montag eine Maske tragen. Ausserdem gehen die Kantons- und Berufsschulen ab dann in den Fernunterricht.
Die Maskenpflicht ab der fünften Klasse gilt voraussichtlich bis mindestens Ende Februar, wie die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Mit der Massnahme solle ein Beitrag geleistet werden, damit der Präsenzunterricht möglichst lange aufrechterhalten werden könne und die Lehrerinnen und Lehrer besser geschützt würden.
Der Fernunterricht für Kantons- und Berufsschüler soll dazu dienen, die Mobilität im öffentlichen Verkehr zu reduzieren und damit die Risiken einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren.
Betroffen sind 11'000 Schüler und Lernende, und zwar bis Ende Februar. Zwei der fünf Wochen, für welche die Massnahme gilt, sind Sportferien. Die Schulen sind laut der Staatskanzlei auf die neue Situation vorbereitet, da sie bereits in der ersten Januarwoche Fernunterricht erteilt hatten.
Von der Vorschrift des Fernunterrichts gibt es Ausnahmen. So sind die überbetrieblichen Kurse und die kantonalen Lehrwerkstätten von der Regelung ausgenommen. Auch können Prüfungen in bestimmten Fällen vor Ort durchgeführt werden. Zudem sind Laborarbeiten und andere wichtige Aktivitäten mit nötiger Präsenz in der Schule zugelassen. Schliesslich darf der Unterricht für Schüler oder Lernende mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, wie zum Beispiel Integrationsangebote, vor Ort veranstaltet werden.
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