Frankreich Mehr als 500 000 Franzosen droht Ablaufen des Corona-Nachweises

SDA

15.1.2022 - 06:13

Eine Frau trägt eine Schutzmaske und geht am Trocadero in der Nähe des Eiffelturms spazieren. Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen wird die Maskenpflicht in Paris ausgeweitet. Foto: Gao Jing/XinHua/dpa
Eine Frau trägt eine Schutzmaske und geht am Trocadero in der Nähe des Eiffelturms spazieren. Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen wird die Maskenpflicht in Paris ausgeweitet. Foto: Gao Jing/XinHua/dpa
Keystone

Mit dem heutigen Samstag gelten in Frankreich neue Regeln für den Impfnachweis im Gesundheitspass. Wessen Impfung bereits sieben Monate zurückliegt, der braucht nun einen Booster, um weiterhin als geimpft zu gelten.

Etwa 560 000 Menschen droht damit nach Angaben des Gesundheitsministeriums der Verlust ihres Impfstatus. Die verschärften Regeln gelten für Menschen über 65 Jahre bereits seit Mitte Dezember. Der Gesundheitspass entspricht der 3G-Regel und muss in Frankreich vorgezeigt werden, um etwa in Bars oder Theater zu kommen.

Im Kampf gegen die fünfte Corona-Welle will die französische Regierung weitere Anreize für eine Impfung setzen. Dazu wollte sie ebenfalls zu Mitte Januar die Zutrittsregelungen anpassen und Ungeimpften den Zugang etwa zu Kultureinrichtungen, Restaurants und Fernzügen versagen. Noch ist das Gesetzesvorhaben aber nicht durch das Parlament. Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen im Unterhaus könnte sich die Verabschiedung weiter verzögern. Die Beratung in beiden Parlamentskammern endete ohne Ergebnis. Damit muss der Text nun zurück in die Nationalversammlung und den Senat, bevor er endgültig verabschiedet werden kann.

Die Infektionszahlen schossen in Frankreich in den vergangenen Wochen in die Höhe. Omikron macht mittlerweile zwei Drittel der sequenzierten Fälle aus. Zuletzt meldeten die Behörden gut 329 000 Infektionen innerhalb eines Tages. Die Zahl der registrierten Ansteckungen auf 100 000 Menschen innerhalb einer Woche lag landesweit zuletzt bei etwa 2829.