IranMehrere US-Überflugsgesuche vom Bund abgelehnt
SDA
31.3.2026 - 16:11
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt prüft Überflugsgesuche der USA und anderer vom Irankrieg tangierter Staaten. (Symbolbild)
Keystone
Seit Beginn des Irankonflikts sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt zwölf Überfluggesuche der USA oder anderer vom Iran-Konflikt tangierter Staaten eingegangen. Ein Drittel davon wurde genehmigt.
Keystone-SDA
31.03.2026, 16:11
SDA
Elf Gesuche seien von den USA im Zeitraum vom 5. bis 23. März eingegangen, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Vier davon seien genehmigt worden, eines sei von den USA zurückgezogen worden.
Am 13. März gingen am meisten Gesuche ein, alle diese fünf betrafen Überflüge für den 15. März. Ein Überflugsgesuch kam von den Vereinigten Arabischen Emiraten, auch dieses wurde abgelehnt.
Gesuche für Überflüge werden laut Bazl genehmigt, wenn sie «nachvollziehbar nicht im Zusammenhang mit dem Konflikt stehen» und wenn es sich um Flüge handelt, die für humanitäre und medizinische Zwecke einschliesslich des Transports von Verwundeten durchgeführt werden.
Abgelehnt würden die Gesuche im Sinne des Neutralitätsrechts, wenn sie im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen erfolgten, den «courant normal» überstiegen, wenn sich der Zweck nicht eruieren lasse und wenn die Gesuche aufgrund ihrer Komplexität nicht rechtzeitig bearbeitet werden könnten.
Für die USA besteht weiterhin eine Jahresbewilligung «für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge». Ausgeschlossen davon seien «insbesondere Staatsflüge, die im Krieg zwischen den USA, Israel und Iran eine militärische Unterstützung darstellen würden». Luftfahrzeuge ausserhalb dieser Liste brauchen laut Bundesrat Einzelbewilligungen vom Bazl.
Das Bazl prüft die Gesuche – sogenannte Diplomatic Clearances – gestützt auf die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit in Absprache mit Stellen des Aussen-, des Verteidigungs- und des Wirtschaftsdepartements. Über Fälle von erheblicher politischer Tragweite befinde der Bundesrat unter Wahrung der Neutralität.
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