EuropaMisstrauensantrag von Rechten gegen EU-Kommission scheitert
SDA
22.1.2026 - 14:20
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission, sitzt im Gebäude des Europäischen Parlaments. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Keystone
Das vierte Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ist gescheitert.
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22.01.2026, 14:20
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Eine deutliche Mehrheit im Europäischen Parlament in Strassburg lehnte den Misstrauensantrag von Abgeordneten rechter Fraktionen wegen des Vorgehens der Kommission beim Freihandelsabkommen mit den vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay ab. Für einen Erfolg des Antrags wären zwei Drittel der abgegebenen Stimmen notwendig gewesen. 390 der Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten gegen den Antrag, 165 dafür. Zehn enthielten sich.
Bei den letzten drei Abstimmungen im Juli und Oktober hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen zwischen 360 und 383 Abgeordnete hinter sich und ihrem Team versammelt. Zwischen 133 und 179 hatten ihr Misstrauen ausgesprochen.
Initiiert hatten den Vorgang diesmal 110 Abgeordnete des Rechtsaussen-Bündnisses «Patrioten für Europa», der «Europäische Konservative und Reformer»- und «Europa der Souveränen Nationen»-Fraktion.
Mit dem Misstrauensantrag wollten sie einen Rücktritt der Kommission wegen ihres Vorgehens beim Freihandelsabkommen mit den vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay erzielen. Der Widerstand nationaler Parlamente, des Europäischen Parlaments und europäischer Landwirte sei ignoriert worden, lautet der Vorwurf unter anderem.
Kritik an Kommission für Mercosur-Abkommen
Das Abkommen war am Samstag unterzeichnet worden. Am Mittwoch beschloss das Europaparlament allerdings mit knapper Mehrheit, den Europäischen Gerichtshof für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarungen anzurufen. Durch das Warten auf das EuGH-Gutachten könnte sich der Ratifizierungsprozess des Abkommens mit den vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay erheblich verzögern. Theoretisch könnte es allerdings schon zuvor vorläufig angewandt werden, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Entscheidung trifft. Dies ist immer noch offen.
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