Trotz gerichtlicher Untersagung Mutmasslicher Ex-Leibwächter von Bin Laden ausgeschafft

dpa

13.7.2018

Die undatierte Aufnahme zeigt Osama bin Laden als Anführer des Terrornetzwerks  Al-Kaida. (Archiv)
Die undatierte Aufnahme zeigt Osama bin Laden als Anführer des Terrornetzwerks  Al-Kaida. (Archiv)
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Zeitweise soll Sami A. Leibgardist Osama bin Ladens gewesen sein. Seit 2005 lebte er in Bochum (D), nun wurde der Tunesier in sein Herkunftsland ausgeschafft - obwohl ein Gericht das zuvor untersagt hatte.

Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden ist Sicherheitskreisen zufolge aus Deutschland ausgeschafft worden. Den Angaben nach wurde Sami A. am Freitag um 7 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.

Erst am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) entschieden, dass Sami A. vorerst nicht ausgeschafft werden darf. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, teilte das Verwaltungsgericht am Freitagmorgen mit.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Der Tunesier war von den Behörden als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Er war Ende Juni festgenommen und in ein Ausschaffungsgefängnis gebracht worden, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Ausschaffungsverbot aufgehoben hatte.

Dagegen wehrte sich Sami A. zuletzt mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Das Ausschaffungsverbot bleibe bis zu einer abschliessenden Entscheidung im Klageverfahren wirksam, heisst es in dem Beschluss vom Donnerstag. Warum es dennoch zu der Ausschaffung kam, war zunächst unklar.

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