UngarnOrban-Partei will Rechte von Homosexuellen einschränken
dpa
11.6.2021 - 21:00
In Ungarn sollen Aufklärungsprogramme gestrichen und die Darstellung von Homosexuellen als Teil der Normalität verboten werden. Menschenrechtler kritisieren das Vorhaben scharf als «Zensur».
DPA
11.06.2021, 21:00
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Die Fidesz-Partei des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban will die Rechte und den Schutz von homosexuellen und transsexuellen Jugendlichen einschränken.
So sollen etwa an den Schulen Aufklärungsprogramme, die für einen respektvollen Umgang mit LGBT-Menschen sensibilisieren, verboten werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der dem ungarischen Parlament vorliegt und am Donnerstag bekannt wurde. Die Abkürzung LGBT steht für Lesben, Schwulen, Bisexuelle und Transgender.
Der Entwurf sieht auch ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen «Inhalten» vor, die sich an Kinder und Jugendliche wenden und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Auch Hinweise auf die Möglichkeit einer Geschlechtsumwandlung sollen etwa in Büchern und Filmen verboten werden. Darüber hinaus soll jede Art von Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität gezeigt werden.
«Zensur nach russischem Vorbild»
Die Bestimmungen sind Teil eines Gesetzesentwurfs, der auch strengere Strafbestimmungen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorsieht. Der Gesetzesentwurf soll unter anderem das «Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität» schützen.
Ungarische Menschenrechtler kritisierten den Entwurf als «Zensur nach russischem Vorbild». Er gefährde die seelische Gesundheit von LGBT-Jugendlichen und verhindere, dass sie rechtzeitig an präventive und sie unterstützende Informationen gelangen, hiess es in einer gemeinsamen Erklärung von Amnesty International und mehreren LBGT-Organisationen.
Die rechtsnationale Orban-Regierung pflegt immer wieder eine homophobe Rhetorik und schränkt die Rechte von LGTB-Menschen ein. Ein Gesetz aus dem Vorjahr macht es den Bürgern unmöglich, nach einer Geschlechtsumwandlung das geänderte Geschlecht in amtliche Dokumente eintragen zu lassen.