Coronavirus – SchweizParteien sagen Ja zum Covid-19-Gesetz – ausser die SVP
jeko, sda
3.5.2021 - 12:00
Ein überparteiliches Komitee hat am Montag seine Argumente für ein Ja zum Covid-19-Gesetz präsentiert. Vertreten im Komitee sind alle Parteien – ausser die SVP. Die Delegierten der SVP Schweiz haben Stimmfreigabe beschlossen.
Keystone-SDA, jeko, sda
03.05.2021, 12:00
SDA
Am 13. Juni kommt das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» zur Abstimmung.
SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP bestreiten den Abstimmungskampf für ein Ja zum Gesetz gemeinsam.
«Wir kämpfen seit über einem Jahr mit der grössten Herausforderung seit Jahrzehnten», sagte Mitte-Präsident Gerhard Pfister zu Beginn der Medienkonferenz in Bern. Das Covid-19-Gesetz sei ein «zentrales Element» zur Bewältigung der Krise.
Härtefälle und Kurzarbeit
Unternehmen, Selbstständigen, Arbeitnehmenden, die unter Druck geraten seien, habe auf Grundlage des Gesetzes «möglichst rasch» geholfen werden können. Das Gesetz sei «wirkungsvoll» und «essenziell», um das Überleben vieler zu garantieren, ergänzte er. «Ohne das Gesetz gibt es keine Härtefallhilfen und Kurzarbeitsentschädigung mehr.»
SP-Co-Präsidentin und Nationalrätin Mattea Meyer (ZH) erinnerte daran, dass der Bundesrat das Versprechen abgegeben habe, dass in der Corona-Krise «niemand alleine gelassen wird». Das Gesetz halte dieses Versprechen ein. «Ökonomische Abfederungsmassnahmen sind Kern des Covid-19-Gesetzes», darum gehe es primär und nicht um die Frage, wo eine Maske getragen werden müsse.
Unmut in der Bevölkerung
«Dass der Unmut und die Frustration in der Bevölkerung zunimmt, macht mir am meisten Sorgen», sagte FDP-Fraktionspräsident Beat Walti (ZH), «das halte ich für gefährlich». Er erinnerte daran, dass ein Nein zum Covid-19-Gesetz nicht das Ende der Einschränkungen bedeuten würde. Für Betroffene hätte es aber prekäre Folgen.
Nationalrätin Regula Rytz (Grüne/BE) warnte, dass mit einem Nein zum Gesetz am 13. Juni zehntausende Menschen in die Sozialhilfe geschickt würden: «Corona-Skeptiker wollen kurz vor dem Ziel den Betroffenen den Boden unter den Füssen wegziehen.»
Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hatte der «Verein der Verfassungsfreunde». Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nicht nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden dürften. Weiter kritisieren die Verfassungsfreunde die schnelle Zulassung neuer Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung.
Wäre Ende April abgestimmt worden, wäre das Covid-19-Gesetz mit 66 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. 27 Prozent lehnten das Gesetz laut einer Umfrage von 20 Minuten/Tamedia ab.
Notrecht und Epidemiengesetz
Um die Folgen des Coronavirus zu mildern, beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen. So etwa die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung für Erwerbsausfall sowie Unterstützung für Kultur, Sport und Medien. Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Massnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Dies ist so in der Verfassung vorgesehen.
Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz Ende September im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Es läuft Ende dieses Jahres aus.
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