Coronavirus – Schweiz Physiotherapeuten fordern zusätzliche Aufwandpauschale pro Fall

cz, sda

31.3.2021 - 08:57

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten fordern eine zusätzliche Aufwandpauschale pro Behandlung aufgrund  der Corona-bedingten Schutzmassnahmen. (Archivbild)
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten fordern eine zusätzliche Aufwandpauschale pro Behandlung aufgrund der Corona-bedingten Schutzmassnahmen. (Archivbild)
Keystone

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten haben in der Corona-Pandemie massive Umsatzeinbussen erlitten. Der Verband Physioswiss fordert eine zusätzliche Aufwandpauschale von 3.95 Franken mehr pro Behandlung für notwendige Schutzmassnahmen.

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Im vergangenen Jahr seien weit weniger physiotherapeutische Behandlungen durchgeführt worden als in vergleichbaren Zeiträumen, schreibt Physioswiss in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der erste Lockdown habe Umsatzeinbussen von bis zu 100 Prozent verursacht.

Von Januar bis September 2020 sind Physiotherapeutinnen laut Berechnung des Verbandes allein im durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergüteten Bereich rund 95 Millionen Franken an Erträgen entgangen. Auslastung und Erträge seien zudem bis heute nicht auf dem Vor-Pandemie-Niveau und würden es auch noch lange nicht sein.

Laut Mirjam Stauffer, der Präsidentin von Physioswiss, befinden sich deshalb viele Mitglieder in einer schwierigen finanziellen Lage. Schon vor der Pandemie hätten viele Praxen aufgrund einer veralteten Tarifstruktur und der nicht kostendeckenden Vergütung keine Rücklagen bilden können.

Zusätzliche Entschädigung gefordert

Kritik übt der Verband auch daran, das der materielle Mehraufwand für Schutzvorkehrungen nicht zusätzlich entschädigt wird. Diesen Mehraufwand für Reinigung, Desinfektion, Umstellen der Arbeitspläne oder Instruktionen und die Mehrkosten für Verbrauchsmaterial (Desinfektionsmittel, Hygienemasken) beziffert Physioswiss auf durchschnittlich 14'000 Franken pro Vollzeitäquivalent und Jahr.

Physioswiss fordert von den Behörden die Einführung einer neuen Tarifposition «Schutzmassnahmenpauschale» für die temporäre Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten. «Ohne stichhaltige Begründung» lehne jedoch das Bundesamt für Gesundheit die Gewährung einer Aufwandpauschale von 3.95 Franken mehr pro Behandlung für Schutzmassnahmen bis jetzt ab.